Die Streichung habe nicht inhaltliche, sondern vielmehr rechtliche Gründe. »Wer Alterspräsident ist, ist bereits in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt«, sagte der Sprecher. Diese Regelung sei auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Grünen, CDU, SPD und FDP zustande gekommen. »Um diese in der letzten Legislaturperiode getroffene Änderung juristisch wasserdicht zu machen, wird nun die Landesverfassung entsprechend angepasst, also eine Art technische Klarstellung«, teilte der Grünen-Sprecher mit. Im Bundestag und den meisten Bundesländern sei das zudem ähnlich geregelt. Am Posten des Alterspräsidenten gebe es aus Sicht der Partei »nichts zu rütteln«.
Der Posten des Alterspräsidenten ist weder ein besonders bedeutender noch ein besonders langwieriger, er ist dennoch symbolträchtig: Der Alterspräsident stellt in der konstituierenden Sitzung des Parlaments die Beschlussfähigkeit fest, er sorgt für Ordnung im Saal und leitet traditionell den Wahlgang zur Bestimmung des neuen Landtagspräsidiums.
Diese ehrenvolle Aufgabe wurde bis zu dieser Legislaturperiode traditionell immer dem ältesten Abgeordneten zuteil. Grüne, CDU, SPD und FDP änderten aber gegen den Widerstand der AfD 2019 die Geschäftsordnung. Danach zählt nicht mehr das Lebensalter, sondern die längste Zugehörigkeit zum Landtag als wichtigstes Auswahlkriterium. Der dienstälteste Abgeordnete ist aber kein Geringerer als Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der daher auch die Sitzung in der neuen Legislaturperiode eröffnete.
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