Der Südwesten setzt damit eine Entscheidung auf Bundesebene um. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am 14. Februar ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vereinbart. Für Besucher der Einrichtungen gilt die Pflicht allerdings noch bis zum 7. April.
»Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile«, wurde Lucha (Grüne) in einer Mitteilung zitiert. »Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten.« Die Landesregierung habe seit dem 16. März 2020 insgesamt 70 Corona-Verordnungen erlassen. Zähle man die Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es demnach deutlich mehr als 300.
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