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Alkohol oder K.-o.-Tropfen? Schömbergs Bürgermeister rastet nach Versammlung aus

Dem Bürgermeister von Schömberg im Zollernalbkreis, Karl-Josef Sprenger, wird vorgeworfen, sich nach der Hauptversammlung der Historischen Bürgergarde schwer daneben benommen zu haben. Sogar von Handgreiflichkeiten ist die Rede. Sprenger geht davon aus, dass man ihm etwas ins Getränk gemischt hat. Bei der Bürgergarde sieht man sich zu Unrecht verdächtigt.

Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger steht jüngst in der Kritik. Foto: Privat
Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger steht jüngst in der Kritik.
Foto: Privat

SCHÖMBERG. Am Volkstrauertag sind normalerweise Vertreter aller Vereine Schömbergs (Zollernalbkreis) auf dem Friedhof versammelt, um der Toten der Kriege und der Gewalt zu gedenken. Am vergangenen Sonntag allerdings glänzte die Historische Bürgergarde durch Abwesenheit. Dafür legte eine Delegation des Vereins am Montag einen Kranz auf dem Friedhof nieder.

Die Gründe für das Fernbleiben liegen in der Hauptversammlung des Vereins am Freitag, 10. November. Auch Bürgermeister Karl-Josef Sprenger war zu der Veranstaltung gekommen. Als er schließlich aufbrechen wollte, sei er stark alkoholisiert gewesen, bestätigen Besucher, die auch vor Ort waren. Mehrere Gäste hätten daraufhin den Bürgermeister nach Hause begleitet.

Auf dem Weg, so heißt es aus mehreren Quellen übereinstimmend, sei Sprenger gegen einige Begleiter handgreiflich geworden und habe auch Personen beschimpft. Ein Grund, weshalb es zu diesen Aussetzern gekommen ist, war für die ihn begleitenden Personen offensichtlich: zu viel Alkohol. Bürgermeister Sprenger sieht das anders. Klar ist: Er hatte offensichtlich einen Filmriss. Weshalb es dazu kam, kann er sich nur damit erklären, dass das Ganze nicht so ist, wie es auf den ersten Blick scheint.

Am darauffolgenden Samstag hat ein Mitglied des Schömberger Gemeinderats den Vorfall in der Whatsapp-Gruppe der Räte thematisiert. Bürgermeister Sprenger habe darauf geantwortet, dass ihm etwas ins Getränk gemischt worden sei. Es sei aus Sicht des Bürgermeisters nicht mit rechten Dingen zugegangen, heißt es aus Gemeinderatskreisen. Damit war die Diskussion des Gemeinderats auf digitaler Schiene dann beendet.

Bürgergarde sieht sich zu Unrecht verdächtigt

Nicht allerdings innerhalb des betroffenen Vereins. Bürgermeister Karl-Josef Sprenger kam kurz danach zu einer internen Vereinsbesprechung mit dem Ziel, sich zu entschuldigen. Das bestätigt der Schömberger Bürgermeister auf Anfrage unserer Zeitung.

»Soweit mir die Vorhaltung gemacht wird, ich hätte Personen und Gruppen beleidigt, habe ich mich dafür bei einem Zusammentreffen mit der Bürgergarde am vergangenen Montag bereits mehrfach entschuldigt und mein Bedauern zum Ausdruck gebracht. Ich kann mich schlicht an nichts erinnern«, führt er aus. Und weiter: »Über die Gründe des Fehlens beim Volkstrauertag wurde ich durch die Bürgergarde nicht informiert, hierzu kann ich nichts sagen.«

Bei der Bürgergarde sieht man sich zu Unrecht verdächtigt, denn dort wo die Versammlung stattgefunden hat – in einem Nebenraum –, waren ausschließlich Mitglieder des Vereins vor Ort. Dieser hat schließlich entschieden, die Feier zum Volkstrauertag auf dem Friedhof nicht zu besuchen, denn, so heißt es aus dem Verein, es stehe weiter die Behauptung des Bürgermeisters im Raum, dass ein Mitglied der Bürgergarde K.-o.-Tropfen oder ähnliches in Sprengers Getränk gemischt habe. Das aber will der Schömberger Verein so nicht auf sich sitzen lassen. Soll heißen, man hat die Entschuldigung nicht angenommen.

Bürgermeister hat sich ärztlich untersuchen lassen

Zwischenzeitlich ist Bürgermeister Karl-Josef Sprenger initiativ geworden. »Ich habe zu dem Vorfall ärztliche Untersuchungen eingeleitet, deren Ergebnisse ich zunächst abwarten möchte, bevor ich mich äußere und möglicherweise weitere Schritte einleite«, führt er auf Anfrage unserer Zeitung aus. Weitere Schritte, falls es sich bestätigen sollte, dass ihm K.-o.-Tropfen ins Getränk gemischt worden sind, wäre beispielsweise eine Anzeige gegen Unbekannt.

K.-o.-Tropfen sind sowohl im Blut, als auch im Urin nachweisbar. Aber nicht allzu lange. Deshalb sollte eine Untersuchung möglichst früh erfolgen. Das Betäuben eines Opfers mit entsprechenden Substanzen erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224, Strafgesetzbuch und wird mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet. (ZAK)