Bei seinem Mandanten seien fünf sogenannte Airsoftwaffen beschlagnahmt worden, die frei erwerblich und nicht verboten seien. Diesem werde aber Beihilfe zum Vergehen des vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe vorgeworfen, weil die Airsoftwaffen bei Übungen auf einem Trainingsgelände benutzt worden sein sollen. Der Anwalt sagte, er habe Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme eingelegt.
Andre S. - Spitzname »Hannibal« - war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverdächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckten Waffe 2017 aufgeflogen war. Es gab eine Durchsuchung beim KSK und in Privathäusern, um Kontaktleute und einen sogenannten Dunstkreis zu überprüfen und ein mögliches Netzwerk aufzuklären.
Das Amtsgericht Böblingen hatte S. zu Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Bei früheren Hausdurchsuchungen hatten Ermittler Patronen, Nebel- und Signalgranaten sichergestellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden.