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Aktuell Zweckentfremdung

Airbnb & Co. sollen Auskunft über Wohnungen geben

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Ein Schlüssel mit einem Airbnb-Anhäger und eine Herzlich-Willkommen-Karte in der Wohnung eines Airbnb-Gastgebers. Foto: Kalaene/dpa
Ein Schlüssel mit einem Airbnb-Anhäger und eine Herzlich-Willkommen-Karte in der Wohnung eines Airbnb-Gastgebers.
Foto: Kalaene/dpa

STUTTGART. Kommunen sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums künftig leichter Auskunft bei Buchungsplattformen wie Airbnb über die Vermieter von Ferienwohnungen erhalten. Es werde schnellstmöglich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auf den Weg gebracht, teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Mittwoch in Stuttgart mit.

Hintergrund ist, dass bei ohnehin knappem Wohnraum Wohnungen nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden sollen. Für die oppositionelle SPD geht der Vorstoß des Wirtschaftsministerium nicht weit genug. Notwendig sei gleichwohl eine Registrierungspflicht der Anbieter, forderte der Abgeordnete Daniel Born.

In Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg gilt ein Zweckentfremdungsverbot. Ein Verstoß liegt laut Ministerium aber erst dann vor, wenn der Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird. Es drohen demnach Geldbußen bis zu 50.000 Euro. (dpa)