Die Grünen hatten erklärt, zuletzt hätten die gewählten AfD-Vertreter ihr Amt missbraucht, um die Landeszentrale schlecht zu machen. Die AfD hatte im November mit einem Eilantrag versucht zu verhindern, dass das Kuratorium erstmals in dieser Wahlperiode zusammentritt. Der Verfassungsgerichtshof lehnte dies aber ab. Das Kuratorium soll die Überparteilichkeit der Landeszentrale sicherstellen.
Gögel erklärte, die AfD wolle diese »systematische Ausgrenzung« nicht länger hinnehmen. Die Klage richte sich gegen den Landtag und die Landtagspräsidentin, die nur die Kandidaten der anderen Fraktionen berufen habe. Die Geschäftsordnung des Landtags sehe vor, dass bei allen Gremien die Fraktionen nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt werden müssten. Der Fraktionschef beklagte eine »grün-schwarze Blockadepolitik, die demokratisch gewählten Abgeordneten ihre politischen Wirkmöglichkeiten versagt«.
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