Logo
Aktuell Land

AfD-Politiker will Herrenberger Gemeinderat verlassen: aber er darf nicht

Der Herrenberger AfD-Politiker Hätinger will sein Mandat im Gemeinderat zurückgeben. Seinen Antrag lehnt das Kommunalparlament aber ab - auch aus grundsätzlichen Überlegungen.

AfD
Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild
Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild

HERRENBERG. Soll ein Politiker einfach aus dem Gemeinderat ausscheiden dürfen? Mit der Frage beschäftigen sich Kommunalpolitiker in Herrenberg (Landkreis Böblingen). AfD-Gemeinderat Mario Hätinger hat beantragt, dass er nicht mehr Mitglied im Kommunalparlament sein möchte. Er führte dafür persönliche und berufliche Gründe an. Der Gemeinderat lehnte Hätingers Antrag aber am 18. Februar mehrheitlich ab. Dabei hatte die Stadtverwaltung dem Gremium nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium eigentlich empfohlen, den Antrag anzunehmen.

SPD-Fraktionschef Bodo Philipsen erklärte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Gemeindeordnung sehe hohe Hürden für die Rückgabe eines Mandates vor. Die AfD spiele mit den Freiheitsrechten der Demokratie - man dürfe ihr das nicht durchgehen lassen. Die Gründe, die Hätinger für die Rückgabe des Mandates angeführt habe, seien nicht überzeugend. »Nach unserer Auffassung sind sie an den Haaren herbeigezogen.« Philipsen erklärte: »Wenn wir kandidieren, übernehmen wir eine Verantwortung. Und die Verantwortung haben wir wahrzunehmen.« Hätinger war erst im Mai 2019 in das Kommunalparlament gewählt worden. Sein Nachrücker wäre der AfD-Politiker Joachim Lauk, den Philipsen als »Hardliner« beschreibt.

Hätinger selber erklärte, er habe etwa seit September 2019 privat und geschäftlich mit großen Verwerfungen zu tun, die es ihm nicht ermöglichten, das Mandat weiter auszuführen. Er werde das Votum des Gemeinderates nicht akzeptieren. Nach Angaben des Regierungspräsidiums kann Hätinger schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung des Gremiums erheben. Über den Widerspruch hätte dann wiederum der Gemeinderat zu entscheiden, sagte eine Sprecherin.

Die baden-württembergische Gemeindeordnung listet in Paragraf 16 auf, unter welchen Voraussetzungen ein ehrenamtliches Mandat abgegeben werden kann. Dazu zählen etwa anhaltende Krankheit, ein Alter von mehr als 62 Jahren sowie lange und häufige berufliche Abwesenheit. (dpa)