Zuvor hatte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, dafür plädiert, den Wahlgang auf eine spätere Sitzung zu verschieben. Dann könne die AfD einen anderen Kandidaten aufstellen. Die Rechtspopulisten müssten sich über die Ablehnung nicht wundern, wenn ihr Abgeordneter Anton Baron das Parlament beschimpfe. Baron hatte nach dem ersten Wahlgang gesagt: »Mit größer Bestürzung musste unsere Fraktion zur Kenntnis nehmen, dass die Parlamentsmehrheit einmal mehr jeden menschlichen, politischen Anstand vermissen lässt.«
Gärtner, der als stellvertretendes Mitglied für das Gericht nominiert war, erhielt im ersten Wahlgang nur 39 von 145 Stimmen. 64 Abgeordnete stimmten mit Nein, 42 enthielten sich. In der zweiten Runde bekam der AfD-Kandidat 32 von 134 Stimmen. 60 votierten mit Nein, 38 enthielten sich, drei stimmten für andere Namen, eine Stimme war ungültig. Insgesamt müssen sechs Posten im Verfassungsgerichtshof neu besetzt werden. Die vier Kandidatinnen und Kandidaten der Grünen und der CDU-Bewerber für das baden-württembergische Verfassungsgericht wurden bestätigt.
Der Gerichtshof besteht aus neun Richtern - davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit Befähigung zum Richteramt und drei Personen, die diese Befähigung nicht haben. Der Landtag wählt die Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertreter für neun Jahre. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen oder über Streitigkeiten bei Volksbegehren. Präsident ist Malte Graßhof, der auch dem Verwaltungsgericht Stuttgart vorsitzt.
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