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ADHS-Patient scheitert mit Klage wegen Cannabis-Behandlung

Ein Mann mit der Aufmerksamkeitsstörung ADHS hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf eine Behandlung mit Cannabis. Der 36-Jährige aus Mannheim scheiterte mit einer Berufung, teilte das Landessozialgericht Stuttgart mit. Statt mit Cannabis soll die Erkrankung mit alternativen Therapien behandelt werden. Eine schwerwiegende Erkrankung liege darüber hinaus nicht vor.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Seit seiner Kindheit leide der Mann an ADHS. Durch die Therapie mit Ritalin - einem Medikament gegen ADHS - habe er eine Abneigung gegen die Einnahme von Tabletten entwickelt. Als 13-Jähriger soll der Kläger dann begonnen haben, Cannabis zu rauchen. Laut einer Stellungnahme des Psychiaters sollte die Droge ADHS sowie eine Depression behandeln. Ohne die Therapie mit Cannabis sei es für den Mann nicht möglich, den Alltag zu bewältigen, hieß es in der Stellungnahme weiter.

Das Gericht folgte jedoch einem medizinischen Gutachten. Aus diesem geht hervor, dass der Mann nicht schwerwiegend erkrankt sei und Cannabis zur Behandlung von ADHS nicht eingesetzt werden soll. Die Krankenkasse lehnte die im Mai 2020 beantragte Kostenübernahme deshalb ab. Dagegen klagte der Mann.

Bereits das Sozialgericht Mannheim wies im vergangenen Jahr eine Klage ab, wie aus dem Urteil des Landessozialgerichtes hervorgeht. Anschließend legte der Mann beim Landessozialgericht Berufung ein - erfolglos.

Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg

© dpa-infocom, dpa:220412-99-893455/2