Roßkopf spielte damit auf die Möglichkeit eines sogenannten zonalen Fahrverbots für Euro-5-Diesel an, das in Stuttgart ab Juli gelten könnte. Eine Entscheidung dazu soll im April fallen - auf der Grundlage der bis dahin gemessenen Stickstoffdioxid-Werte.
Bisher gibt es in Stuttgart ein flächendeckendes Verbot für Euro-4-Diesel sowie - seit Jahresbeginn - auch ein Verbot für Euro 5 auf einzelnen Strecken. Eine Ausweitung auf ganze Stadtzonen würde die Bewegungsfreiheit von Diesel-5-Autos weiter einschränken, ist nach Meinung von Umweltschützern aber überfällig.
Der ADAC äußerte, durch Hardware-Nachrüstungen bei Dieselautos sei »eine permanente Verbesserung der Schadstoffwerte« zu erwarten. Fahrverbote müssten bei Einhaltung der EU-Grenzwerte schnell »gelockert oder gar wieder aufgehoben« werden.
Die Stuttgarter Verwaltungsrichter hatten im Streit mit dem Land um die Luftqualität und Diesel-Fahrverbote den Ton zuletzt verschärft und höhere Strafen gegen das Land verhängt. Hintergrund sind diverse Vollstreckungsanträge, mit denen die Deutsche Umwelthilfe das Land zwingen will, sich an ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Sommer 2017 zu halten. Damals hatten die Richter entschieden, dass auch flächendeckende Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden müssen. Das hat das Land bislang aber nicht gemacht.