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Acht Jahre Haft nach Messerattacke in Esslinger Grundschule

Es ist der letzte Tag der Ferienbetreuung in einer Esslinger Grundschule: Ein Mann dringt ins Gebäude ein und greift ein Mädchen mit einem Messer an. Eine Betreuerin kommt zu Hilfe - auch sie wird verletzt. Nun wurde das Urteil verkündet.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Christoph Soeder

Nach einer Messerattacke an einer Grundschule in Esslingen bei Stuttgart ist ein Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der 25-Jährige soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, entschied das Landgericht Stuttgart am Mittwoch. »Sie sind psychisch krank«, sagte der Richter zum niederländischen Angeklagten. Er habe eine schwere, kombinierte Persönlichkeitsstörung.

Den Angriff im Juni vergangenen Jahres hatte der Verurteilte laut Urteil wohl geplant. Er recherchierte die Ferienbetreuung in der Nachbarschaft, suchte die Schule an einem Morgen auf und folgte den Kindern ins Untergeschoss des Gebäudes. Sein Ziel sei es gewesen mindestens ein Kind zu töten, sagte der Richter. Auf dem Flur griff er demnach das Mädchen von hinten an, als es gerade seinen Rucksack an die Garderobe stellen wollte. Wie mit einem Beil habe er auf den Hinterkopf des Kindes eingeschlagen, hieß es. Die Tatwaffe - ein 20 Zentimeter langes Kochmesser - hatte der Mann im Internet bestellt.

Eine Betreuerin kam dem Mädchen zu Hilfe. Die damals 61-Jährige umklammerte das Kind mit beiden Armen und zog es von dem Angreifer weg in ein nahe gelegenes Büro. Dabei wurde auch sie verletzt, bevor sie die Türe abschloss und das Mädchen versorgte. »Der Hinterkopf ist regelrecht zerhackt worden«, stellte ein Gerichtsmediziner später fest. Es bestand konkrete Lebensgefahr. Mittlerweile ginge es dem Mädchen wieder gut, hieß es am Mittwoch. Es habe keine bleibenden Schäden erlitten. »Sie ist wieder das lebensfrohe Mädchen, das sie vorher war«, sagte der Richter.

Die Betreuerin der Grundschule jedoch leide noch heute unter Angststörungen und sei in psychologischer Behandlung. »Sie waren der Schutzengel und das größte Glück des Mädchens«, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung zu der Frau. Obwohl sie damals laut Gericht nicht gewusst hatte, dass der Angreifer nach der Tat in einen Wald geflohen war, hatte sich die Frau wieder zurück auf den Flur gewagt und vier weitere Kinder ins Büro gebracht. Noch am selben Tag hatte sich der Angreifer der Polizei gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren plädiert. Weil der Verurteilte sich selbst gestellt, umfassend gestanden und zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, blieb das Gericht unter dieser Forderung. Auch seine seelische Störung spielte eine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 19 Ks 115 Js 59938/22)

© dpa-infocom, dpa:230314-99-952815/4