Die neue Verordnung enthält etwa Änderungen in Gebieten, wo es bereits früher Schäden gab: Dort dürfen Einzelwölfe nun ab sechs Nutztierrissen erschossen werden, vorher lag die Schadenschwelle dafür bei zehn Nutztierrissen. Zudem dürfen Tiere leichter erschossen werden, die in der Nähe von Häusern auftauchen und keine Scheu vor Menschen zeigen. Ferner stellt die Regierung für den Herdenschutz weitere vier Millionen Franken (4,1 Mio Euro) zur Verfügung.
Der Wolf breitet sich auch in Baden-Württemberg aus, allerdings deutlich langsamer als in vielen anderen Bundesländern. Wölfe gelten als streng geschützte Art. Ein Abschuss ist hierzulande verboten, außer sie verhalten sich gegenüber Menschen aggressiv. Im Südwesten zeigte sich Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zuletzt offen für Lockerungen beim Wolfsabschuss.
CH Wolf über Populationen in Nachbarländern
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