Das seelsorgerische Angebot könne den Gefangenen zudem nicht persönlich - etwa mit einem Flyer in verschiedenen Sprachen - übermittelt werden, sagte Schütz. »Nur wenn ein Gefangener zufällig von dem Angebot erfährt und den Wunsch äußert, können wir Seelsorger ihn im Rahmen der allgemeinen Besuchszeit in einer Besucherzelle besuchen. Gerade in der Abschiebehaft, die sehr viel Stress für die Inhaftierten bedeutet, wäre jedoch ein niedrigschwelliges und offenes Angebot unabhängig von Uhrzeiten sehr notwendig.«
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