So dürften über Webkonferenzen nur »allgemeine, nicht eingestufte oder sensible Inhalte« besprochen werden. Außerdem müsse vor Beginn einer Konferenz geklärt werden, dass nur berechtigte Personen eingewählt seien, insbesondere wenn Teilnehmer sich nur telefonisch zugeschaltet hätten. Erneut hingewiesen werden soll auch auf Sicherheitsmaßnahmen wie die Nutzung von Warteraumfunktionen mit expliziter Zulassung zu einer Konferenz oder das automatische Sperren nach Beginn eines Meetings.
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