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Abgesagt: Operndiva Netrebko tritt nicht in Stuttgart auf

Das geplante Konzert der russischen Star-Sopranistin Anna Netrebko (50) vor dem Neuen Schloss in Stuttgart ist ersatzlos abgesagt worden. Der Grund hierfür sei die Absage des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, teilten die Veranstalter am Freitag mit. »Wir bedauern die Entscheidung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg und die damit einhergehende Absage des Konzertes sehr«, schrieben sie. Netrebko sollte ursprünglich am 3. September gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Tenor Yusif Eyvazov (45), in Stuttgart auftreten. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau gehört zum baden-württembergischen Finanzministerium und verwaltet unter anderem die Staatlichen Schlösser und Gärten.

Operndiva Netrebko
Opernstar Anna Netrebko bei einem Pressegespräch zum Sommernachtskonzert 2018 im Schloss Schönbrunn in Wien. Foto: Georg Hochmuth
Opernstar Anna Netrebko bei einem Pressegespräch zum Sommernachtskonzert 2018 im Schloss Schönbrunn in Wien.
Foto: Georg Hochmuth

Die Veranstalter teilten ausdrücklich mit: »Die Einschätzung des Finanzministers Danyal Bayaz, wonach die Durchführung des Konzertes für «die Landeshauptstadt Stuttgart […] eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bis hin zu Straftaten und Ausschreitungen» führen würde, teilen wir als Veranstalter nicht.«

Landesfinanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hatte Netrebko im März vorgeworfen, sich nicht eindeutig vom russischen Präsidenten Wladimir Putin zu distanzieren. Solange sie sich nicht »glaubwürdig« distanziere, werde sie im September nicht im Ehrenhof des Neuen Schlosses singen, sagte Bayaz damals den »Stuttgarter Nachrichten« und der »Stuttgarter Zeitung«. Netrebko hatte sich zwischenzeitlich zwar öffentlich gegen den Ukraine-Krieg ausgesprochen - nicht aber gegen Putin.

Vergangene Woche hatte das Finanzministerium mitgeteilt, dass es einen Auftritt der Sängerin nicht für vorstellbar halte, während der Krieg in der Ukraine tobt.

Wie die »Stuttgarter Zeitung« berichtet, sehen die Veranstalter von einer Klage gegen das Land ab. Auch eine andere Spielstätte, die sich nicht im Besitz des Landes befinde, werde demnach nicht gesucht.

Die bereits gekauften Tickets für das Konzert könnten bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, hieß es weiter.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:220715-99-41112/2