Zwei von ihnen starben, der dritte wurde schwer verletzt. Der Fahrer wurde leicht verletzt. Er habe am 8. Oktober 2017 auf einer wegen mehrerer Kuppen als gefährlich eingestuften und daher für maximal Tempo 80 zugelassenen Straße in »maßloser Selbstüberschätzung und aus Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern« skrupellos aufs Gaspedal gedrückt.
Bereits bei der zweiten Kuppe habe der hochmotorisierte Wagen »die Bodenhaftung und der Angeschuldigte sodann die Kontrolle über seinen Pkw verloren«. In 3,5 Metern Höhe sei der Wagen gegen Bäume gedonnert, die durch die Wucht des Aufpralls umknickten.
Der Beschuldigte hat die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft eingeräumt. Die Ermittler haben zudem ein Video, das einer der Mitfahrer während der Fahrt aufnahm. Das Amtsgericht Ulm muss die Anklage nun prüfen und, wenn sie angenommen wird, einen Verhandlungstermin ansetzen.