Einen Tag nach der Tat Anfang September hatte sich der Verdächtige persönlich bei der Wache der Justizvollzugsanstalt in Ulm gemeldet. Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann geständig. Die Behörde geht davon aus, dass er die tödliche Folge seiner Gewalthandlungen zumindest billigend in Kauf genommen hat.
In der Hauptverhandlung soll unter anderem geprüft werden, ob der Mann zur Tatzeit durch den Alkoholkonsum in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Dazu wurde laut Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
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