Eine medizinische Gutachterin hatte ausgesagt, sie habe anhand von Würgemalen am Hals des Opfers rekonstruieren können, was im Keller eines Wohnhauses geschehen sei. Opfer und Angeklagter bestätigten vor Gericht, sich vor dem Vorfall bereits gekannt zu haben. Der heute 18-Jährige kam laut Staatsanwaltschaft nach 45 Minuten frei. Der junge Mann hatte es demnach geschafft, seinen Geiselnehmer zu überzeugen, ihn freizulassen.
Wenige Tage nach dem Vorfall verhaftete die Polizei den 35-Jährigen. Er saß zunächst in Untersuchungshaft, wurde aber vor wenigen Wochen in eine psychiatrische Einrichtung verlegt. Einige Hintergründe des Falls waren im Unklaren geblieben, weil etwa Zeugen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatten.
Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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