MANNHEIM. Das berichten die Zeitungen »Mannheimer Morgen« und »Heilbronner Stimme« (Freitag) unter Berufung auf das Regierungspräsidium Tübingen. Ende Juli 2017 war das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehe in Kraft getreten, das die Verheiratung von Minderjährigen grundsätzlich verbietet.
In 8 der 27 Fälle hat die zuständige Behörde bei den örtlichen Familiengerichten einen Antrag auf Eheaufhebung gestellt. In 16 Fällen hatte die einstmals minderjährige Ehegattin bereits das 18. Lebensjahr vollendet, als das Regierungspräsidium eingeschaltet wurde. 13 dieser Verfahren wurden eingestellt, nachdem die Frau schriftlich ihren Willen zur Fortsetzung der Ehe bekundet hatte.
Die grün-schwarze Landesregierung lobte das Gesetz. »Unabhängig von der Gesamtzahl der Fälle ist jede einzelne annullierte Kinderehe unter dem Gesichtspunkt des Kinder- und Jugendschutzes ein großer Gewinn«, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Justizminister Guido Wolf (CDU) bewertete das Gesetz als wichtigen Schritt, um Kinderehen zurückzudrängen und öffentlich zu missbilligen. (dpa)