KARLSRUHE. Dadurch sollen sie bei dem Unfall in der Nähe von Karlsruhe ein reibungsloses Durchkommen der Einsatzfahrzeuge verhindert haben. Die Fahrer müssen mit einer Anzeige rechnen, wie die Polizei am Montag mitteilte. Bei dem Unfall am 25. Juli war der 59 Jahre alte Beifahrer eines Kleinlasters ums Leben gekommen, nachdem ein Lastwagen aufgefahren war und das Fahrzeug gegen einen Lastzug gedrückt hatte. Der 43 Jahre alte Fahrer des Transporters erlitt schwerste Verletzungen. Während der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge kam es zu erheblichen Staus.
Mitte Februar hatte Baden-Württembergs Innenministerium eine Infokampagne zur Bildung der Gasse für Rettungsfahrzeuge gestartet. Autofahrer sind schon bei stockendem Verkehr verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Sie muss immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen entstehen. (dpa)