Unter Ausschluss der Öffentlichkeit steht ein 15-Jähriger ab Mitte Juli wegen mutmaßlichen Totschlags an seiner gleichaltrigen Freundin vor dem Ulmer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, Ende 2023 - kurz nach Weihnachten - das Opfer in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen erwürgt zu haben. Die 15-Jährige konnte zwar wiederbelebt werden, starb aber Neujahr in einer Klinik an den Folgen der Tat. Der Verdächtige hatte den Angaben zufolge unmittelbar nach der Tat die Polizei angerufen.
Wegen des Altes des Angeklagten sei die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen, erläuterte das Gericht. Die 1. Große Jugendkammer hat elf Verhandlungstage ab dem 19. Juli angesetzt. Sie wolle unter anderem 28 Zeugen vernehmen sowie einen psychiatrischen Sachverständigen und eine Rechtsmedizinerin hören. Ein Urteil wird im September erwartet. »Weitere Auskünfte werden aus Gründen des Jugendschutzes aktuell nicht erteilt.«
Der Fall hatte die Region erschüttert: Die leblose Jugendliche war bei einer Suchaktion im Wald entdeckt worden. Rettungskräfte brachten sie ins Krankenhaus. Den mutmaßlichen Täter nahm die Polizei nach früheren Angaben in der Nähe des Tatorts fest. Dabei habe er keinen Widerstand geleistet. Ein Motiv habe der Jugendliche in dem Notruf nicht genannt.
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