Logo
Aktuell Prozess

15-Jähriger steht wegen Totschlags in Ulm vor Gericht

Ein 15-Jähriger soll seine gleichaltrige Freundin in einem Ulmer Ortsteil erwürgt haben. Die Tat um den Jahreswechsel löste Bestürzung aus. Was zu Prozessbeginn wichtig ist.

15-Jähriger würgt Gleichaltrige
Im Ulmer Teilort Wiblingen soll in einem Waldstück ein 15-Jähriger seine gleichaltrige Freundin so sehr gewürgt haben, dass sie an den Folgen starb. (Archivfoto) Foto: Jason Tschepljakow/DPA
Im Ulmer Teilort Wiblingen soll in einem Waldstück ein 15-Jähriger seine gleichaltrige Freundin so sehr gewürgt haben, dass sie an den Folgen starb. (Archivfoto)
Foto: Jason Tschepljakow/DPA

ULM. Die Tat hatte in der Region für Erschütterung gesorgt: Ein 15-Jähriger soll seine gleichaltrige Freundin Ende vergangenen Jahres in einem Wald beim Ulmer Stadtteil Wiblingen getötet haben. Vor dem Landgericht Ulm beginnt am Vormittag der Prozess gegen den Jugendlichen. Ihm wird nach Angaben des Gerichts Totschlag vorgeworfen. Der Prozess finde aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. 

Die Anklagebehörde geht dem Gericht zufolge davon aus, dass der 15-Jährige Ende Dezember - kurz nach Weihnachten - seine gleichaltrige Freundin erwürgt habe. Direkt nach der Tat habe er selbst die Polizei angerufen.

Urteil voraussichtlich im September

Die leblose Jugendliche sei bei einer Suchaktion gefunden worden, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt. Demnach konnte sie zwar zunächst wiederbelebt und in ein Krankenhaus gebracht werden. An Neujahr sei sie dort jedoch an den Folgen der Tat gestorben. Die Polizei habe den 15-Jährigen in der Nähe des Tatorts festgenommen, teilte sie damals mit. Dabei habe er keinen Widerstand geleistet. Ein Motiv habe er in seinem Notruf nicht genannt, hieß es damals.

Laut Mitteilung des Landgerichts hat die 1. Große Jugendkammer elf Verhandlungstage für den Fall angesetzt. Mit einem Urteil sei voraussichtlich im September zu rechnen, teilte das Gericht mit. In der Hauptverhandlung sollen demnach 28 Zeugen vernommen werden. Ein psychiatrischer Sachverständiger sei ebenso geladen wie eine Rechtsmedizinerin. Aus Gründen des Jugendschutzes mache das Gericht keine weiteren Angaben. (dpa)