Die Mutter des Teenagers müsse sich sogar auf eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe einstellen. Denn sie habe als Fahrzeughalterin vorsätzlich oder fahrlässig zugelassen, dass ihr Auto in Betrieb genommen wurde. »Der Halter hat nicht dafür gesorgt, dass der Sohn, der keinen Führerschein besitzt, mit dem Auto nicht herumfährt«, erklärte der Polizeisprecher.
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