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14 Jahre Haft für 33-Jährigen nach Tod von Kleinkind

Über Monate wird ein kleines Kind misshandelt und stirbt durch schwere innere Verletzungen im Krankenhaus. Schnell richtet sich der Verdacht gegen den Lebensgefährten der Mutter. Nun fiel das Urteil gegen den 33-Jährigen.

Prozess wegen Mordes an einem Kleinkind
Ein Justizwachtmeister steht im Landgericht im Schwurgerichtssaal neben einem Mann. Foto: Stefan Puchner
Ein Justizwachtmeister steht im Landgericht im Schwurgerichtssaal neben einem Mann.
Foto: Stefan Puchner

Ein 23 Monate altes Kind kommt am 21. Oktober 2021 mit zahlreichen Verletzungen ins Krankenhaus in Aalen (Ostalbkreis). Die Ärzte versuchen noch, es zu retten. Doch es stirbt. Eine Obduktion zeigt: Der kleine Junge wurde schwer misshandelt und starb an den Folgen eines Trittes in den Bauch.

Der Schuldige für den Tod des Jungen ist schnell ausgemacht. Noch am Tag nach dem Tod wird der Lebensgefährte der Mutter festgenommen. Doch die Gründe für die Tat blieben auch beim Prozess vor dem Landgericht Ellwangen zum Teil im Unklaren. Der 33 Jahre alte Angeklagte wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Es gebe nicht den Hauch eines Zweifels an der Schuld des Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch bei der Urteilsverkündung. Der Mann aus dem bayerischen Landkreis Ansbach nahm das Urteil ohne Regung entgegen.

Auch wenn der Deutsche während des Prozesses zu den Vorwürfen schwieg, stützte sich das Gericht auf einen Anruf des Angeklagten bei einem Bekannten. Am Tag des Todes des knapp Zweijährigen soll der Mann darin gesagt haben, er sei schuld am Tod des Kindes. Zudem hatte das Gericht als Beweis die Aufzeichnung des Notrufs bevor der Kleine in die Klinik kam. Im Hintergrund war der Angeklagte zu hören, wie er spezifische innere Verletzungen des Kindes benannte. Verletzungen, von denen nur der Täter wissen konnte, ist das Gericht überzeugt.

Die Gerichtsmediziner zählten zahlreiche Verletzungen und Bisswunden durch stumpfe Gewalt auf dem Körper des kleinen Jungen auf, die der Angeklagte dem Bub im September und Oktober 2021 zugefügt haben soll. Ein Gutachten belegte, dass die Bisse vom Angeklagten stammten. Tödlich war letztlich ein Tritt in den Bauch zwei Tage vor dem Tod des Jungen. »Bestürzend« seien die Bilder gewesen, die vor Gericht gezeigt wurden, sagte Richter Fritsch.

Auch als der leibliche Vater des Jungen noch mit der Mutter in Bopfingen (Ostalbkreis) zusammengelebt hat, soll es nach Angaben des Gerichts Gewalt in der Familie gegeben haben. Doch der Kleine und seine vier Geschwister im Alter zwischen 6 und 18 Jahren wurden demnach nie verletzt. Erst als der 33-Jährige in die Familie gekommen sei, habe es »immer wieder, regelmäßig, zunehmend« Verletzungen gegeben, sagte der Vorsitzende Richter. Als Gründe für die Gewalt komme ein ganzes Bündel in Betracht. Enthemmung durch Alkohol, Überforderung. Die Mutter habe ihren Lebensgefährten mit der Betreuung der Kinder oft alleine gelassen. Auch gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Todes des Jungen.

Es gebe keinerlei Hinweise, dass die Mutter oder die Geschwister des Jungen diesem Verletzungen zugefügt haben. Doch ob sich die Mutter ausreichend gekümmert habe, sei eine andere Frage, so Richter Fritsch. Die Familie wurde vor dem Tod des Jungen auch vom Jugendamt Schwäbisch Hall betreut. Das Gericht sah während des Prozesses aber keine Hinweise, dass sich Mitarbeiter des Amtes schuldig gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Das Gericht sah die Mordmerkmale aber nicht als gegeben. Die beiden Verteidigerinnen des Mannes hielten nicht alle der Vorwürfe für nachweisbar und hatten für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und eine Haftstrafe von zwei Jahren plädiert. Für den Fall einer Verurteilung wegen Misshandlung hatten sie eine Haftstrafe von nicht mehr als vier Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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