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120.000 Sturmgewehre: Gerichtsstreit nähert sich seinem Ende

Ein langwieriger Streit um einen Großauftrag über 120.000 Sturmgewehre nähert sich seinem Ende. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht gab am Mittwoch bekannt, dass es am 22. Juni eine Entscheidung verkünden will. In dem Gerichtsverfahren klagt der Waffenhersteller C.G. Haenel gegen den Beschluss des Bundeswehr-Beschaffungsamtes, die Thüringer Firma wegen einer Patentrechtsverletzung aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Vor der Vergabekammer des Bundeskartellamts war Haenel gescheitert, nun ist das Düsseldorfer OLG die letzte Instanz. Danach steht fest, ob Konkurrent Heckler & Koch den prestigeträchtigen Auftrag bekommt.

Bei der Verhandlung am Mittwoch ging es um die Frage, ob ein separat verlaufendes Gerichtsverfahren am Bundespatentgericht in München Auswirkungen auf das Düsseldorfer Vergaberechts-Verfahren haben könnte. In München klagt Haenel auf die Nichtigkeit eines Patents von Heckler & Koch - hierbei geht es um winzige Bohrungen am Gewehr, die einen schnellen Wasserabfluss ermöglichen, wenn Soldaten zum Beispiel aus einem Fluss ans Ufer kommen und das Gewehr unter Wasser war. Die Logik hinter der Münchner Klage: Wäre das H&K-Patent nichtig, könnte Haenel auch kein Patent verletzt haben - so zumindest sieht es die Suhler Firma.

In dem Patentverfahren hatte Heckler & Koch vor einiger Zeit seine Vorgehensweise geändert. Dies wiederum interpretiert Konkurrent Haenel so, dass ein bestimmter Patentanspruch nun »tot« sei und dadurch das ganze Patent schwer erschüttert sei. Heckler & Koch wiederum - die Firma ist als Beigeladene ebenfalls in dem Düsseldorfer Verfahren präsent - sieht es ganz anders und pocht darauf, dass das Patent weiterhin gültig sei. H&K-Anwalt Stefan Hertwig sagte beispielhaft: »Wenn ich 100.000 Euro einklage und dann nur noch 50.000 Euro haben will, ist das doch nicht nichtig.«

»Das Patent ist nach wie vor da«, sagte der Anwalt des Bundeswehr-Beschaffungsamtes, Matthias Krist, mit Blick auf den Münchner Patentrechts-Strang. »Es wird jetzt nur beschränkt verteidigt.«

Die Äußerungen der Vorsitzenden Richterin Christine Maimann führten zwischenzeitlich zu Unmut auf Seiten der Haenel-Anwälte. Die Richterin fühlte sich allerdings missverstanden und sagte zu einem der Haenel-Anwälte: »Drehen Sie mir nicht die Worte im Munde herum.«

© dpa-infocom, dpa:220525-99-429445/4