Derzeit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 10,45 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf 12 Euro pro Stunde. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne.
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