»Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass es durch das Verhalten der Polizeibeamtin zu Beschädigungen oder Verletzungen gekommen wäre, die den Tatbestand der Sachbeschädigung oder der Körperverletzung erfüllen würden«, hieß es. Strafanträge seien keine gestellt worden. »Stuttgarter Zeitung« und »Stuttgarter Nachrichten« hatten zuvor darüber berichtet.
Die Letzte Generation hatte Videos von dem Vorfall auf der Konrad-Adenauer-Brücke am 2. September im Internet veröffentlicht. Zudem erhob die Gruppierung Vorwürfe in Bezug auf den Umgang mit den Aktivisten im Polizeigewahrsam, etwa bei Leibesvisitationen. Hierzu dauerten die Ermittlungen noch an, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Letzte Generation teilte mit: »Wie und ob die Menschen, die in Mannheim von einer entwürdigenden Behandlung betroffen waren, damit rechtlich umgehen, ist deren Privatsache.« Die Gruppierung gebe niemandem vor, wie in so einem Fall vorzugehen ist.
»Unser friedlicher Protest sorgt für Spannung und löst Druck aus«, hieß es weiter. »Das Verhalten der Mannheimer Beamtin zeigt beispielhaft, wie sehr Behörden damit überfordert sind.« Die Proteste ließen sich nur durch eine politische Lösung beenden: »Die Bundesregierung muss sich auf den Boden unserer Verfassung stellen und die Nutzung von Kohle, Öl und Gas bis 2030 beenden.«
Alte Mitteilung zum Vorfall mit Beamtin
Bericht der »Stuttgarter Zeitung«
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