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Ärzteverbund Medi warnt vor Versorgungslücken für Patienten

Der Ärzteverbund Medi befürchtet nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten Einschränkungen für die Patienten. Durch die neue Regelung würden künftig die niedergelassenen Ärzte die Notdienste parallel stemmen müssen, sagte Norbert Smetak, der Vorsitzender des Medi-Verbunds am Mittwoch in Stuttgart. Das bedeute reduzierte Notdienstzeiten, weniger Sprechzeiten in der Regelversorgung und einen weiteren Ansturm auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Der Verbund vertritt nach eigenen Angaben rund 5000 niedergelassene Mediziner und Medizinerinnen.

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Ein Stethoskop hängt um den Hals eines Arztes. Foto: Soeren Stache/DPA
Ein Stethoskop hängt um den Hals eines Arztes.
Foto: Soeren Stache/DPA

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Kasseler Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Die KV Baden-Württemberg (KVBW) kündigte nach der Entscheidung daher an, mit »sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte« zu beenden. Das bestehende System könne in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.

Vor dem Urteil haben laut KVBW rund 3000 Poolärzte etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche übernommen - und so die niedergelassenen Ärzte entlastet. Ihr Wegfall könne nicht schnell kompensiert werden. Der Notdienst soll weiter sichergestellt sein - aber nicht im bisherigen Umfang.

Mitteilung Bundessozialgericht

Mitteilung Kassenärztliche Vereinigung

Übersicht Notfallpraxen

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