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Ärztekammer: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere

Flüchtlingshelfer kritisieren, dass Geflüchtete auch aus einer stationären Behandlung heraus abgeschoben werden. Zum Tag der Menschenrechte gibt es auch andere Appelle.

Krankenhaus
Ein Stethoskop hängt in einem Krankenhaus an einer Garderobe. Foto: Christoph Soeder/DPA
Ein Stethoskop hängt in einem Krankenhaus an einer Garderobe.
Foto: Christoph Soeder/DPA

Menschen ohne Krankenversicherung und ohne Papiere sollten nach Ansicht der Landesärztekammer landesweit Zugang zur Gesundheitsversorgung bekommen. »Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben jedes Gemeinwesens«, sagte der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Wolfgang Miller, am Donnerstag in Stuttgart zum Tag der Menschenrechte am Sonntag (10. Dezember). Ob und wie gut ein Mensch behandelt werde, dürfe nicht vom Beruf, sozialen Status und den individuellem Lebensverhältnissen abhängen.

Sogenannte Papierlose seien etwa Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsstatus, Wohnungslose, Sexarbeitende oder Personen, die aus der Bahn geworfen wurden und ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen können. Manche befürchteten sogar schwerwiegende Konsequenzen wie die Abschiebung, wenn sie das Gesundheitswesen beispielsweise im Notfall in Anspruch nehmen müssen. Die Not der Betroffenen sei groß und wachse jeden Tag.

Ebenfalls zum Tag der Menschenrechte kritisierte Refugio Stuttgart e.V. die Abschiebung von Geflüchteten aus stationärer Behandlung. Das psychosoziale Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge machte auf das Meldeportal »Behandeln statt verwalten« aufmerksam, das am Tag der Menschenrechte an den Start gehen solle. Auf diesem könnten anonym Fälle gemeldet werden.

Laut Ulrike Schneck von Refugio Stuttgart e.V., die an der Konzeption der Meldestelle beteiligt war, informiert die Meldestelle über Rechte, die medizinisches Personal in einer Situation der Abschiebung aus stationärer Behandlung hat. In vier Bundesländern seien Abschiebungen aus stationärer Behandlung grundsätzlich verboten oder stark eingeschränkt: Thüringen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Schleswig-Holstein. »In Baden-Württemberg ist dies bisher nicht der Fall.«

© dpa-infocom, dpa:231207-99-212679/2