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Polizei kündigt an: Mehr Kontrollen in der Fasnet

Polizei verstärkt Präsenz offen und in Zivil. Alkohol, Drogen und sexuelle Übergriffe im Visier

Alkohol
Foto: dpa
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REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Polizei weist darauf hin, dass sie während der Fasnetszeit im ganzen Präsidiumsbereich verstärkt kontrollieren wird. Verkehrsteilnehmer, die Alkohol oder Drogen konsumieren, müssten damit rechnen, aus dem Verkehr gezogen zu werden. Generell wird die Polizei bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen.

Die Einsatzkräfte agieren nicht nur offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil. Teilweise werden die uniformierten Polizeibeamten vorsorglich die Maschinenpistole mitführen, was aber nach Ansicht der Polizei kein Grund zur Verunsicherung zu sein braucht.

Neben Alkohol oder Drogen haben sie auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr im Visier, heißt es in der Pressemitteilung. »Dabei stehen wir in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und haben bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im Blick. Wir können aber nicht überall sein. Unser Appell an die Bevölkerung ist daher: Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahe kommt – und sowieso, wenn es zu Straftaten kommt. Im Notfall 110 wählen!«, so das Polizeipräsidium Reutlingen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren hätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu.

Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährige erlaubt. Die Symptome von Opfern von K.O.-Tropfen ähneln denen von übermäßigem Alkoholkonsum. Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar. Daher sei es sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen.

Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen. (pol)