REUTLINGEN/ESSLINGEN. Nach einer schadensträchtigen Betrugsstraftat, die sich in den vergangenen Tagen zum Nachteil eines Unternehmens im Landkreis Reutlingen ereignet hat, führt die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.
Eine Mitarbeiterin des Unternehmens, die über entsprechende Befugnisse im Rechnungswesen verfügt, hatte eine E-Mail bekommen, in der sich der Verfasser als Geschäftsführer bzw. Vorgesetzter ausgab und eine Geld-Überweisung auf ein ausländisches Konto anwies. Die Frau kam der schriftlichen Anweisung nach und veranlasste die verlangte Transaktion. Der finanzielle Schaden des Unternehmens liegt im sechsstelligen Bereich.
Die Masche des vermeintlichen Vorgesetzten ist altbekannt. Schon seit Jahren versuchen Kriminelle, über diese sogenannte Geschäftsführermasche bei Firmen und Unternehmen hohe Geldbeträge zu erbeuten. Mit geringfügigen Abweichungen ist das Vorgehen der Betrüger eigentlich immer dasselbe. Oftmals nutzen die Täter die tatsächliche Abwesenheit von Vorgesetzten aus, wenn sie die Geldforderungen in den fingierten E-Mails an die überwiegend mittelständischen Betriebe senden. In seltenen Fällen erfolgen auch telefonische Kontaktaufnahmen. Meist wird in dem Schriftverkehr zusätzlich vorgegaukelt, dass die Sache größter Geheimhaltung unterliege und äußerst dringlich sei. In den E-Mails teilt der vermeintliche Chef außerdem mit, er sei telefonisch nicht erreichbar, um eine direkte Kontaktaufnahme des Beschäftigten mit seinem Vorgesetzten zu verhindern.
Die Polizei rät, beim Eingang derartiger E-Mails oder Anrufe vor einer entsprechenden Transaktion unbedingt persönlichen Kontakt mit der Firmenleitung aufzunehmen und die genutzte E-Mail-Adresse genau zu überprüfen. Oft weicht sie nur geringfügig von einer tatsächlich existierenden Adresse ab. In vielen Fällen finden auch Vorabklärungen der Täter im Internet statt. Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihre Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplattformen zu entnehmen sind. Bei einem Betrugsverdacht oder Ungereimtheiten sollten sich Betroffene außerdem an die Polizei wenden. (pol)