Dem 17-Jährigen wird vorgeworfen, in einem Zeitraum von mehreren Monaten einen ihm bekannten 15-Jährigen immer wieder unter massiven Drohungen um Bargeldbeträge erpresst zu haben. Zur Untermauerung der Drohungen sollen auch ein Messer und eine Schusswaffe zum Einsatz gekommen sein. Für den Fall einer Anzeigenerstattung soll der 17-Jährige sein Opfer mehrmals mit dem Tod bedroht haben. So wurden die Straftaten erst jetzt polizeilich bekannt.
Durch die unverzüglich aufgenommenen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Tübingen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Beschuldigten, worauf die Staatsanwaltschaft Tübingen neben einem Durchsuchungsbeschluss auch einen Haftbefehl gegen den Jugendlichen erwirkte. Beide Beschlüsse wurden am Donnerstag vollstreckt. Eine Schusswaffe wurde nicht gefunden. Andere bei der Durchsuchung aufgefundenen Beweismittel bedürfen noch der weiteren Auswertung.
Der 17-Jährige wurde am Freitag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt, der den bereits bestehenden Haftbefehl in Vollzug setzte und die Untersuchungshaft anordnete. (pol)