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Zschäpe distanziert sich erneut von NSU-Verbrechen

Nach mehr als fünf Jahren geht der Prozess um die beispiellose Mordserie des rechtsextrem motivierten NSU-Terrors zu Ende. Die Hauptangeklagte hat sich in ihrem letzten Wort erneut zu den Verbrechen geäußert.

Beate Zschäpe
Beate Zschäpe auf der Anklagebank beim NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Foto: Tobias Hase
Beate Zschäpe auf der Anklagebank beim NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Foto: Tobias Hase

MÜNCHEN. Am Ende des NSU-Prozesses hat sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt distanziert.

»Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe«, sagte die Hauptangeklagte am Dienstag in ihrem persönlichen Schlusswort vor dem Münchner Oberlandesgericht. Sie habe keine Kenntnis gehabt, warum die beiden Täter ihre Opfer an den verschiedenen Tatorten auswählten.

Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss. Am 11. Juli will das Gericht das Urteil gegen Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer des »Nationalsozialistischen Untergrunds« sprechen, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekanntgab.

Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen. (dpa)

Pressemitteilung zur Anklageerhebung im NSU-Prozess