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Vorstoß: Alle Volljährigen bis auf Widerruf Organspender

Allem Werben zum Trotz warten Tausende Schwerkranke dringend auf Organe. Wie können es mehr Spender werden? In der sensiblen Debatte liegt der erste ausgearbeitete Entwurf vor - es gibt prompt Kritik.

Organspendeausweis
Zu wenige haben einen: Bisher dient der Organspendeausweis als aktive Aussage, dass man nach seinem Tod Organe spenden möchte. Foto: Daniel Maurer
Zu wenige haben einen: Bisher dient der Organspendeausweis als aktive Aussage, dass man nach seinem Tod Organe spenden möchte. Foto: Daniel Maurer

BERLIN. Alle Volljährigen in Deutschland sollen nach Plänen einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten künftig grundsätzlich als Organspender gelten - bis auf Widerruf.

Die Parlamentarier um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellten dafür am Montag den ersten Gesetzentwurf in der Debatte über neue Regeln vor, um zu mehr lebensrettenden Organspenden zu kommen. Die fraktionsübergreifende Gruppe schlägt eine »doppelte Widerspruchslösung« vor. Damit wäre automatisch jeder Spender, man könnte dazu aber noch Nein sagen. Sonst wäre - als doppelte Schranke - bei Angehörigen nachzufragen. Von Patientenschützern und anderen Abgeordneten kam Kritik.

Die bisherige Regelung habe nicht gefruchtet, sagte Spahn und verwies auf weiterhin zu niedrige Spenderzahlen. Im vergangenen Jahr waren sie zwar erstmals seit Längerem wieder deutlich auf 955 Spender gestiegen - rund 9400 Patienten warten aber auf Spenderorgane. Diese große Lücke gelte es zu schließen, erläuterte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Die vorgeschlagene Neuregelung dafür sei unbürokratisch, ethisch vertretbar, effizient und sicher. Spahn betonte, es sei keine Organ-Abgabepflicht, wenn man begründungslos widersprechen könne. Es gehe aber um eine Verpflichtung, sich mit der Frage zu beschäftigen.

Die Widerspruchslösung kehrte die bisherige Entscheidungslösung um, nach der Organ-Entnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig sind. Künftig müsste man demnach ausdrücklich seinen Widerspruch erklären und dies in einem neuen zentralen Register speichern. Bei einer möglichen Transplantation würde ein Arzt dort abfragen, ob es eine Erklärung gibt. Ist das nicht der Fall und liegt sonst kein schriftliches Nein vor, soll der nächste Angehörige gefragt werden - aber nicht nach seiner eigenen Entscheidung, sondern ob er einen schriftlichen Widerspruch oder einen Willen des Verstorbenen kennt.

Geplant ist eine große Informationskampagne für eine neue Regelung, außerdem soll jeder ab 16 Jahren dreimal direkt mit Informationen angeschrieben werden. Entscheidungen zur Organspende sollen jederzeit geändert werden können. »Es wird niemand zu irgendetwas gezwungen«, sagte der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte sprach von einem »solidarischen Akt« gegenüber den Mitmenschen. Spahn betonte, in 20 von 28 EU-Staaten gebe es Widerspruchslösungen.

Wenn Minderjährige als Spender infrage kommen, soll eine Entnahme nur zulässig sein, wenn ein Angehöriger, also wohl meist die Eltern, zugestimmt hat. Bei Menschen, die die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht erkennen können - etwa wegen einer geistigen Behinderung - sollen Organspenden grundsätzlich unzulässig sein.

Der Gesetzentwurf soll in den Bundestag eingebracht werden, der dann ohne Fraktionszwang über eine Reform entscheiden soll. Es ist aber nicht der einzige Vorstoß. Eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock schlägt verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger etwa beim Ausweisabholen vor und lehnt eine Widerspruchslösung strikt ab.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor einer Aufgabe der Freiwilligkeit. Die Widerspruchslösung setze darauf, dass die meisten sich nicht mit der Frage beschäftigen, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. »Schweigen heißt aber nicht Zustimmung.« Es sei ethisch besonders wertvoll, anderen Menschen ein Organ zu schenken. »Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen.« Der Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, sagte im Deutschlandfunk, der Vorstoß beschädige Vertrauen. »Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit.«

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hob hervor, bei der doppelten Widerspruchslösung müssten sich die Menschen bewusst mit der Frage auseinandersetzen, ob sie spenden wollen. »Ganz wichtig: Niemand wird zur Organspende gezwungen.« Bei dem hochsensiblen Thema sei eine besonnene Diskussion nötig. Unabhängig von dieser Debatte gelten seit Montag neue Regeln, um die Bedingungen für Organspenden in Kliniken mit mehr Geld und Zeit für Transplantationsbeauftragte zu verbessern. (dpa)

Rechtliche Grundlagen von Organspenden in Deutschland

Position Gesundheitsminister Spahn

Position Grünen-Chefin Baerbock

Position CSU-Abgeordneter Pilsinger

Organspende-Zahlen für 2018

Gesetz für bessere Organspende-Bedingungen in Kliniken

Termin Bundespressekonferenz am Montag

Eine Übersicht über Regeln in Europa