Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. hat die Verteidigung in dem wesentlichen Anklagepunkt auf Freispruch plädiert.
Beim Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat solle das Gericht nach dem Rechtsgrundsatz »In dubio pro reo« (Im Zweifel für den Angeklagten) entscheiden, sagte der Verteidiger Johannes Hock in seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die übrigen Vorwürfe gegen den 33-Jährigen sollten mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe geahndet werden.
Die Beweisaufnahme in dem seit Mai vergangenen Jahres laufenden Prozess habe Erkenntnisse zutage gefördert, die »viel mit Gesinnung, aber wenig mit Straftaten« zu tun gehabt hätten, sagte Hock, der auch die Aufhebung des Haftbefehls für seinen Mandanten forderte.
Letztes Wort: Wieder Zeit mit der Familie
A. selbst machte von seinem Recht auf ein letztes Wort Gebrauch und zeigte sich nach mitunter ausschweifenden Ausführungen während des Prozesses knapp und einsichtig: Viele schmerzliche Erfahrungen habe er auch selbst verschuldet. »Dass das Verfahren so lange dauerte, dazu habe ich selbst beigetragen.« Doch nun wolle er vor allem endlich wieder Zeit mit seiner Familie verbringen können, sagte der Vater dreier kleiner Kinder.
Zuvor war Moritz David Schmitt-Frikke, der zweite Verteidiger, in seinem Plädoyer auch mit den Richtern ins Gericht gegangen. »Die Unterscheidung zwischen einem Staatsschutztribunal und einem Woke-Tribunal war nicht immer klar zu erkennen«, sagte er in seinem Vortrag, der vor allem zu einer Anklage gegen die Asylpolitik wurde. Der Generalbundesanwaltschaft wies er die Rolle einer Inquisition zu. Doch auch die Merkwürdigkeiten, die die Beweisaufnahme zutage gefördert hätten, machten noch keinen Terroristen, widersprach Schmitt-Frikke den Vorwürfen der Anklage, A. habe Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung von Anschlägen ausgespäht.
Laut Anklage »ein rechtsradikaler Terrorist«
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei »ein rechtsradikaler Terrorist«, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.
Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist bisher unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse.
Franco A. bestreitet die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.
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