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Verfassungsschutz bescheinigt Höcke »Verachtung der Bundesrepublik«

Die AfD-Funktionäre würden das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über ihre Partei gerne lesen. Doch das ist als »Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch« eingestuft.

Björn Höcke
Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, bei einem Landesparteitag im November. Foto: Bodo Schackow
Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, bei einem Landesparteitag im November. Foto: Bodo Schackow

BERLIN. Der Verfassungsschutz hält es für möglich, dass der rechtsnationale »Flügel« der AfD bereits Einfluss auf den Kurs der gesamten Partei genommen hat.

Es sei zu befürchten, dass diese Strömung mit ihren »mutmaßlich verfassungswidrigen Einwirkungsversuchen auf die Gesamtpartei schon erste Erfolge erzielt hat«, heißt es im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD, das der Deutschen Presse-Agentur in Auszügen vorliegt.

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke hatte die Gruppierung, die sich selbst Flügel nennt, 2015 gegründet. Das Bundesamt hält in seinem Gutachten fest, der "Flügel habe auch "Verbindungen zu bekannten rechtsextremistischen Organisationen; maßgebliche Mitglieder, einschließlich der Führungsfigur Höcke, haben sich in der Vergangenheit auch schon selbst für rechtsextremistische Organisationen betätigt".

Nach seiner Analyse von Textpassagen des 2018 erschienenen Buches »Nie zweimal in denselben Fluss, Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Henning« bilanziert der Inlandsgeheimdienst: »Nicht der Nationalsozialismus selbst, sondern die Niederlage von 1945 scheint für Höcke die eigentliche Katastrophe zu sein.«

Das BfV hatte die AfD in der vergangenen Woche als Ganzes zum »Prüffall« erklärt und nimmt sie damit stärker unter die Lupe. Noch genauer hinschauen will die Behörde beim rechtsnationalen »Flügel« und der Nachwuchsorganisation Junge Alternative: Sie wurden zum Verdachtsfall erklärt.

Von einem Verdachtsfall spricht der Verfassungsschutz, wenn nach seiner Auffassung »hinreichend gewichtige Anhaltspunkte« dafür vorliegen, »dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt«. Beim Verdachtsfall greift ein weiterreichendes Instrumentarium als beim Prüffall. Allerdings liegt auch der Verdachtsfall unterhalb der Schwelle einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Die Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den im Bundestag vertretenen Parteien geht nach Einschätzung des Verfassungsschutzes bei Höcke über das hinaus, was im politischen Meinungsstreit normal ist. In dem Gutachten heißt es: »In aller Klarheit formuliert Höcke, wie wenig es ihm um einen bloßen Wechsel der Regierung und herrschenden Politik geht, wie sehr ihm das ganze System und die im Wettbewerb stehenden Parteien verhasst sind und wie offensichtlich das Feindbild Merkel lediglich eine Chiffre für die Verachtung der Bundesrepublik insgesamt ist.«

Höcke sagte auf Anfrage der dpa nach Angaben eines Sprechers, er könne sich nicht zu einem Gutachten äußern, das ihm nicht vorliege. Es sei eine »Farce«, dass einige Medien Einblick in das Dokument hätten nehmen können, die AfD aber nicht.

BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte am Montag angekündigt, er wolle an diesem Mittwoch mit den Verfassungsschutz-Ämtern der Länder über die AfD reden. Man wolle darüber sprechen, »wie wir diese Entscheidung in Zukunft ausfüllen werden, wer welche Aufgaben wahrnimmt«. Grundlage des BfV-Gutachtens, das als »Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch« eingestuft ist, ist eine sogenannte Materialsammlung. Zu dieser Sammlung von Informationen über die AfD hatten auch die Verfassungsschützer der Landesämter beigetragen.

Zudem hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) von Beamten, die bei Wahlen für die AfD kandidieren, eine klare Distanzierung vom rechtsnationalen »Flügel« um den Thüringer Landeschef Björn Höcke verlangt. »Jeder Beamte schwört auf die Verfassung. Dieser Eid verpflichtet, sich an Regeln zu halten. Er verträgt sich nicht mit Zweifeln des Verfassungsschutzes am rechtsnationalen «Flügel» um Björn Höcke«, sagte GdP-Chef Oliver Malchow dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

In diesem Jahr werden in Bremen, Brandenburg, Sachsen und Thüringen neue Landesparlamente gewählt. Dem Bericht zufolge stehen allein in Thüringen fünf Polizisten als Kandidaten auf der 38 Personen umfassenden AfD-Landesliste. Höcke ist dort Spitzenkandidat. Malchow sagte: »Ich erwarte, dass sich jeder Polizist, der für die AfD antritt, klar von Höcke und dessen «Flügel» distanziert.« Welche Form diese Distanzierung haben soll, blieb unklar.