Berlin (dpa) - Das deutsche Umweltministerium hat nach eigenen Angaben die Zahl der Flüge seiner Mitarbeiter zwischen den Dienstsitzen Bonn und Berlin stark zurückgefahren.
Von September bis Dezember 2019 gab es demnach 429 Flüge zwischen beiden Städten - im selben Zeitraum des Vorjahres waren es noch mehr als doppelt so viele, nämlich 992. Grund ist nach Angaben des Ministeriums eine neue »Vorrangregelung« zugunsten der Bahnnutzung im Bonn-Berlin-Verkehr - wer pendeln muss, soll also möglichst die Bahn nutzen und damit viel klimafreundlicher reisen als mit dem Flugzeug.
Im Klimaschutzprogramm 2030 ist vorgesehen, dass Behörden die Zahl der Reisen senken und stattdessen mehr auf Telefon- und Videoschalten setzen sollen. Zudem soll das Bundesreisekostengesetz geändert werden, so dass zum Kriterium »Wirtschaftlichkeit« auch die Umweltfreundlichkeit zählt und die Mitarbeiter die Bahn nehmen dürfen, auch wenn das mehr kostet als ein Flug. Zuständig für die Änderung ist vor allem das Bundesinnenministerium.
Berlin ist seit 1999 Sitz der deutschen Regierung und des Parlaments. Alle Ministerien haben aber weiterhin auch Dienstsitze in der früheren Bundeshauptstadt Bonn. Mitte 2019 arbeitete noch ein Drittel der Bediensteten aller Bundesministerien in der Stadt am Rhein.
Insgesamt zählte das Bundesumweltministerium für das Jahr 2019 rund 2940 Inlandsflüge, davon rund 2600 zwischen Bonn und Berlin. 2018 waren es 3175 Inlandsflüge und davon rund 2800 zwischen den beiden Dienstsitzen.
Auch andere Bundesministerien möchten nach Angaben von Sprechern Bahnreisen fördern. Ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 21. Januar legt fest, dass Bahnreisen, die unter das Bundesreisekostengesetz (BRKG) fallen, zukünftig in allen Ministerien immer möglich sind und erstattet werden, auch wenn dadurch im Vergleich zu einer Flugreise höhere Kosten entstehen. Man wolle dadurch Bundesbediensteten die Möglichkeit einräumen, CO2-Emissionen aus Flügen einzusparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Der Begriff der »notwendigen Reisekosten« bedeute nun, »dass neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind«, sagte eine Sprecherin des Agrarministeriums. Die Nutzung des Flugzeugs sei »nur bei Vorliegen dienstlicher (Terminzwänge) oder wirtschaftlicher (kostengünstiger, Vermeidung zusätzlicher Übernachtungskosten) Gründe möglich«, hieß es aus dem Auswärtigen Amt.
Im Familienministerium haben nach eigenen Angaben 2019 circa 1260 Flüge zwischen Berlin und Bonn stattgefunden. Trotz gestiegener Beschäftigungszahlen seien es über 120 Flüge weniger gewesen als 2018.