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Trump-Anwälte: Beschlagnahmte Papiere waren privat

Hat sich der frühere US-Präsident Trump strafbar gemacht, als er nach dem Ende seiner Amtszeit zum Teil geheime Unterlagen einfach mitnahm? Seine Anwälte versuchen nun die Vorwürfe der Ermittler auszuhebeln.

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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ohio. Foto: Michael Conroy
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ohio.
Foto: Michael Conroy

Im Streit um bei Donald Trump beschlagnahmte Regierungsunterlagen greifen seine Anwälte zu einer ungewöhnlichen Argumentation. Allein schon dadurch, dass die Dokumente während seiner Amtszeit als Präsident an seinen Wohnsitz statt ins Nationalarchiv gebracht wurden, seien sie zu seinen Privatpapieren geworden, hieß es in am Montag veröffentlichten Gerichtsunterlagen. Die Anwälte sprechen von einer Einstufung »durch Handeln«, ein formelles Verfahren sei gar nicht erst nötig gewesen.

In dem Rechtsstreit geht es um Papiere, die das FBI Anfang August in Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Florida beschlagnahmt hatte. Es waren insgesamt etwa 13.000 Dokumente mit fast 22.000 Seiten, darunter rund 100 Unterlagen mit Geheimvermerk. Auslöser der Durchsuchung war ein Streit Trumps mit dem Nationalarchiv, das Unterlagen von Präsidenten verwaltet. Es versuchte monatelang, von Trump Papiere aus seiner Amtszeit zu bekommen. Er könnte sich durch das Mitnehmen und Lagern der Dokumente strafbar gemacht haben.

Beim US-Justizministerium kam die Argumentation der Trump-Anwälte nicht gut an. »Diese Behauptung ergibt keinen Sinn«, schrieben Regierungsjuristen in ihrer Erwiderung. Ein Präsident müsse ausdrücklich nachweisen, dass während seiner Amtszeit Regierungsunterlagen zu privaten Papieren erklärt worden seien.

Ergebnisse des Sonderprüfers demnächst erwartet

Trump zog wegen der beschlagnahmten Unterlagen vor Gericht. Eine Richterin in dem Verfahren in Florida setzte auf seinen Antrag hin einen Sonderprüfer ein. Dieser soll untersuchen, ob die Papiere unter das Anwaltsgeheimnis fallen - oder das sogenannte Exekutiv-Privileg, das in den USA Papiere eines Präsidenten von der Öffentlichkeit abschirmen kann. Das Justizministerium erreichte vor einem Berufungsgericht bereits, dass es zumindest auf die Dokumente mit Geheimvermerk ohne eine Begutachtung durch den Sonderprüfer in den Ermittlungen zugreifen kann.

Die am Montag veröffentlichten Gerichtsunterlagen sind die Empfehlungen der Parteien an den Sonderprüfer, der Mitte Dezember erste Ergebnisse seiner Auswertung vorlegen soll.

Die Trump-Anwälte erklärten darin als zusätzliche Absicherung auch, dass, wenn der Sonderprüfer Papiere als Regierungunterlagen einstufen sollte, die Dokumente vom Exekutivprivileg abgeschirmt werden müssten. Der Regierungsseite platzte bei diesen Argumenten der Kragen: »Das ist ein Hütchenspiel, und der Sonderprüfer sollte sich nicht darauf einlassen«, hieß es in der Erwiderung. Die Dokumente könnten nicht gleichzeitig privat und vom Exekutivprivileg geschützt sein.

© dpa-infocom, dpa:221115-99-524743/3