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»Todesurteile« via Telegram - »Commander« steht vor Gericht

»Tod durch Erhängen« oder »Tod durch Erschießen« - so lauteten die »Urteile« eines selbst ernannten Befehlshabers. Nun steht der Mann vor einem Landgericht, das in seiner Welt nichts zu entscheiden hat.

Prozess gegen selbst ernannten »Commander SHAEF«
Weil er zur Tötung von Menschen aufgerufen haben soll, muss sich ein 55-Jähriger vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Foto: Sina Schuldt
Weil er zur Tötung von Menschen aufgerufen haben soll, muss sich ein 55-Jähriger vor dem Landgericht Oldenburg verantworten.
Foto: Sina Schuldt

Er erkennt die Bundesrepublik nicht an - daran ließ der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Oldenburger Landgericht keinen Zweifel. »Sie gehen hier gegen die U.S. Army vor, gegen Amerika«, sagte der 55-Jährige am Donnerstag zu dem Vorsitzenden Richter. »Ich bin Soldat, ich bin Major.« Den behaupteten Dienstgrad sprach er dabei amerikanisch aus.

Selbstbewusst und stolz präsentierte sich der Deutsche am Donnerstag vor Gericht. Als »Commander« der angeblichen Regierungsinstitution SHAEF soll er zwischen April und November 2021 »Todesurteile« gegen zahlreiche Menschen veröffentlicht haben, wie die Staatsanwältin sagte. Das Kürzel SHAEF steht für das frühere Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa - die Institution wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aufgelöst.

»Tod durch Erhängen«, »Tod durch Erschießen« oder »Tod durch Giftspritze« hieß es in den meist auf Englisch verfassten Nachrichten, die das Gericht vorlas und zeigte. Laut Anklage soll der Mann die »Urteile« über verschiedene Kanäle mit Tausenden Followern geteilt haben. In vielen der vor dem Landgericht gezeigten Posts und Schriftstücke waren Fotos und Kontaktdaten der Betroffenen zu sehen.

Zahlreiche »Verurteilungen«

Neben Politikerinnen und Politikern »verurteilte« der selbst ernannte Befehlshaber demnach Geschäftsleute, Polizisten, seinen Vermieter, der ihm gekündigt hatte, sowie Ärztinnen, Ärzte und Führungskräfte von Einrichtungen, die Corona-Impfungen befürworteten. Er warf ihnen Völkermord, Hochverrat und die Verbreitung von Lügen in einem Weltkrieg vor. In einigen Fällen schlossen die »Urteile« deren Familienmitglieder ein. »Kinder unter 14 Jahren werden der Verschickung zugeführt«, hieß es in einem Post, den eine Richterin vorlas.

Das Gericht spielte auch Sprachnachrichten vor, in denen die markante Stimme des Angeklagten gut erkennbar war. In einer Nachricht empfahl der Angeklagte einem anderen Mann, einen Bürgermeister mit einer kleinen Gruppe aufzusuchen und ihn »an der nächsten Laterne aufzuknüpfen«. Die Gruppe solle dabei langsam vorgehen, damit der Politiker lange leide. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Nachricht als Anstiftung zum Totschlag.

Der Angeklagte verfolgte die Präsentation der Beweisstücke aufmerksam. Den Vorsitzenden Richter wies er darauf hin: »Es handelte sich um einen militärischen Account, das ist sehr wichtig.« Verschiedene Schriftstücke, die vor Gericht vorgelesen wurden, gaben eine Ahnung davon, wie der Angeklagte SHAEF und seine Position verstand. »Wir sind SHAEF, der größte militärische Verbund der Erde«, hieß es in einem Schreiben des Angeklagten. Der Mann sprach zudem davon, dass in Deutschland Bürgerkrieg herrsche. »Wir sortieren aus«, hieß es an anderer Stelle. »Viele werden sterben.«

Folgsame Follower

Nach Einschätzung eines IT-Experten der Staatsanwaltschaft, der als Zeuge geladen war, hatten die Nachrichten des Angeklagten Folgen. Viele Follower des selbst ernannten Befehlshabers schrieben den »Verurteilten« und drohten ihnen. Zur Vollstreckung eines »Urteils« kam es glücklicherweise nicht.

Die Äußerungen des Angeklagten weisen eine Nähe zum Gedankengut sogenannter Reichsbürger auf. Auch sie bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennen ihre Rechtsordnung nicht an. Nach dem im Juni dieses Jahres vorgestellten Verfassungsschutzbericht für 2021 ist die Zahl der »Reichsbürger« gewachsen - von rund 20.000 auf nunmehr 21.000 Anhänger.

Zum Prozess gegen den selbst ernannten SHAEF-Commander ist ein psychiatrischer Gutachter geladen. Er soll sich am 1. September über den Angeklagten äußern. Im Anschluss an das Gutachten könnten die Plädoyers gehalten werden, sagte der Vorsitzende Richter zum Abschluss des ersten Verhandlungstages. Ihm zufolge ist möglich, dass das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie anordnet.

© dpa-infocom, dpa:220818-99-428807/5