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Todesurteil in Iran: Theheran wirft Berlin Emotionalität vor

Das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd stößt international auf scharfe Kritik. Die Bundesaußenministerin bezeichnet es als inakzeptabel. Theheran verbittet sich dagegen »Emotionalität«.

Deutsch-Iraner Sharmahd
Die undatierte Aufnahme zeigt den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd in einem Teheraner Revolutionsgericht. Foto: Koosha Falahi
Die undatierte Aufnahme zeigt den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd in einem Teheraner Revolutionsgericht.
Foto: Koosha Falahi

Nach erneuter Kritik am Todesurteil gegen einen Deutsch-Iraner hat Teheran der Bundesregierung Emotionalität vorgeworfen. »Die Islamische Republik Iran wird niemanden um Erlaubnis fragen, um gegen Terrorismus vorzugehen und Gerechtigkeit gegen Terroristen durchzusetzen«, sagte Außenamtssprecher Nasser Kanaani am Donnerstag laut einer Mitteilung seines Ministeriums. Die Kritik bezeichnete er weiter als »klares Zeichen der Terror-Unterstützung«. Stattdessen erwarte der Iran gegenseitigen Respekt und die »Vermeidung von Emotionalität«.

Der Oberste Gerichtshof im Iran hatte am Mittwoch das umstrittene Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd bestätigt. Damit steht einer Vollstreckung des Urteils formal nichts mehr im Weg. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Familienangehörige und Menschenrechtler bezeichneten die Vorwürfe als haltlos und kritisierten das Verfahren als grob unfair. Deutschland fordert, das Urteil unverzüglich rückgängig zu machen.

© dpa-infocom, dpa:230427-99-468905/2