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Tod eines Flüchtlings: Gericht verurteilt Ungarn

Ein Flüchtling starb 2016 an serbisch-ungarischen Grenze. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Ungarn muss Schadenersatz zahlen, der Mann sei nicht ausreichend geschützt worden.

Ungarische Grenze
Die EU-Außengrenze zwischen Serbien und Ungarn. Foto: Darko Vojinovic
Die EU-Außengrenze zwischen Serbien und Ungarn.
Foto: Darko Vojinovic

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings verurteilt. Ungarn müsse knapp 40.000 Euro Schadenersatz zahlen, entschieden die Richter in Straßburg am Donnerstag.

An den EGMR hatte sich ein Syrer gewandt, der 2016 zusammen mit seinem Bruder und anderen Flüchtlingen, darunter eine Familie mit drei Kindern, den Tisza-Fluss von Serbien nach Ungarn mit dem Boot überqueren wollte. Unterstützt wurden sie dabei von Schmugglern. Der Kläger gab an, dass ungarische Grenzschützer sie zurück nach Serbien drängen wollten. Sie hätten Tränengas eingesetzt und Steine geschmissen, außerdem seien Polizeihunde losgelassen worden, als er versucht habe, ans Ufer zu gehen. Sein Bruder sei beim Versuch, an das serbische Ufer zurückzuschwimmen, ertrunken. Ungarn bestritt diese Darstellung.

Der Mann machte eine Verletzung des Recht auf Lebens geltend und dass die Behörden den Fall nicht angemessen untersucht hätten. Der Gerichtshof gab ihm nun teilweise Recht. Die Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn muss 34.000 Euro Schadenersatz zahlen und 5600 Euro an Verfahrenskosten übernehmen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

© dpa-infocom, dpa:230202-99-452049/2