Bei dem Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan soll ein Soldat aus Nordrhein-Westfalen im deutschen Lager eine Kollegin vergewaltigt haben. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Kempten hat der 36 Jahre alte Bundeswehrsoldat am Dienstag bestritten, die Soldatin zum Sex gezwungen zu haben. Der Angeklagte betonte, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Die Bundeswehr-Soldatin habe ihn sogar dazu animiert.
Die Tat soll sich vor zwei Jahren im Feldlager Camp Marmal in Mazar-i-Sharif zugetragen haben. Die Kemptener Justiz ist deutschlandweit zentral für solche Straftaten zuständig. Der angeklagte Feldjäger stammt aus Dormagen zwischen Köln und Düsseldorf, auch das mutmaßliche Opfer kommt aus Nordrhein-Westfalen. Die Bundeswehr hatte im Juni 2021 den Einsatz in Afghanistan beendet.
Mann soll mit Waffe bedroht haben
Laut Anklage hatte der Mann die Soldatin mit seiner Waffe zu sexuellen Handlungen gezwungen. Zuvor hatten die Soldaten laut Staatsanwaltschaft am 11. November 2020 eine Faschingsparty gefeiert. In der darauffolgenden Nacht, als die anderen Soldaten ins Bett gegangen waren, soll der Beschuldigte die Soldatin vergewaltigt haben. Dabei soll der Hauptfeldwebel der Frau mit seiner geladenen Pistole bedroht haben. Der Mann ist wegen Vergewaltigung mit Waffen und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt, ihm drohen mehrere Jahre Haft.
Die Soldatin hatte nach Angaben der Ermittler die sexuellen Straftaten des Kollegen erduldet, weil sie aufgrund der Drohung mit der Schusswaffe Angst um ihr Leben gehabt habe. Durch die Tat soll sie erhebliche psychische Leiden erlitten haben. Sie sei deswegen in stationärer und anschließend ambulanter Behandlung gewesen.
Soldatin sagt unter Tränen aus
Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei der Anklage wesentlich auf die Aussagen der Frau. Da die Zeugin derzeit nicht vernehmungsfähig ist, wurde in dem Prozess eine mit Video aufgenommene Aussage der Soldatin vorgespielt. Bei dieser Aussage bracht die Frau immer wieder in Tränen aus und konnte zeitweilig kaum sprechen. »Ich habe gesagt, dass ich das nicht möchte und er das unterlassen soll«, sagte sie zu Annäherungsversuchen ihres Kollegen. Danach schilderte sie die Vergewaltigung. Sie habe sich aus Angst nicht wehren können.
Der Angeklagte sagte im Gegensatz dazu, dass die Frau ihn zuerst an jenem Abend geküsst habe und ihm Andeutungen gemacht habe, dass später noch mehr möglich sei. Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher wies den Mann aber darauf hin, dass er die Küsse früher bei den Ermittlungen nicht erwähnt habe. »Es wäre durchaus interessant gewesen, das frühzeitig vorzutragen«, meinte der Richter. Auch die Verteidigerschreiben seien nicht so konkret gewesen. Der Angeklagte begründete dies damit, dass ihm geraten worden sei, zunächst einmal zu schweigen und einen Anwalt zu suchen.
In dem Verfahren sind noch mehrere Verhandlungstage geplant, ein Urteil könnte dann Mitte November verkündet werden. Die Justiz in Kempten ist für den Fall zuständig, weil sie seit dem Jahr 2013 generell Gerichtsstand bei Taten von Bundeswehrsoldaten »in besonderer Auslandsverwendung« ist. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft in Kempten handelt es sich bei der Vergewaltigungs-Anklage um den ersten größeren Fall, der im Zusammenhang mit dieser Sonderzuständigkeit untersucht wurde.
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