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Sind deutsche Urlauber bei einer Einreise in die Türkei gefährdet?

Sind deutsche Urlauber bei einer Einreise in die Türkei gefährdet? Aussagen des Innenministers Soylu seien aus dem Zusammenhang gerissen, argumentiert Ankara. Es geht um den Umgang mit der PKK.

Tourismus in Kemer
Die Strandpromenade und der Yachthafen im Urlaubsort Kemer: Touristen aus Deutschland und allen anderen Ländern seien in der Türkei nach wie vor willkommen, so der des türkischen Innenministers Süleyman Soylu. Foto: Marius Becker
Die Strandpromenade und der Yachthafen im Urlaubsort Kemer: Touristen aus Deutschland und allen anderen Ländern seien in der Türkei nach wie vor willkommen, so der des türkischen Innenministers Süleyman Soylu. Foto: Marius Becker

ISTANBUL. Ankara hat Berichte, wonach Deutsche bei der Einreise in die Türkei gefährdet seien, als »haltlos« zurückgewiesen.

Entsprechende Aussagen des türkischen Innenministers Süleyman Soylu seien »eindeutig aus dem Zusammenhang gerissen und verzerrt«, teilte das türkische Außenministerium am Dienstagabend mit. Touristen aus Deutschland und allen anderen Ländern seien in der Türkei nach wie vor willkommen.

Deutsche Zeitungen hatten berichtet, Urlauber aus Deutschland, die als Regierungsgegner in der Türkei gelten, könnten bei der Einreise festgenommen werden. Hintergrund ist eine Rede Soylus vom Sonntag in Ankara. Soylu hatte nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu gesagt, wer »draußen Verrat« begehe und an Veranstaltungen der Terrororganisation teilnehme, werde bei der Einreise festgenommen. Gemeint sind damit Unterstützer der in der Europäischen Union und der Türkei als Terrororganisation eingestuften kurdischen Arbeiterpartei PKK.

»Da gibt es jene, die in Europa und in Deutschland an den Veranstaltungen der Terrororganisation teilnehmen und dann in Antalya, Bodrum und Mugla urlauben«, sagte Soylu. Man habe auch für sie »Maßnahmen« ergriffen. »Sollen sie doch herkommen und von den Flughäfen aus einreisen. Wir nehmen sie fest und auf!« Weiter sagte er: »Von nun an wird es nicht mehr so einfach sein, draußen Verrat zu begehen, und sich dann in der Türkei zu amüsieren.«

Der deutsch-türkische Abgeordnete und Erdogan-Berater Mustafa Yeneroglu schrieb auf Twitter, wer Terrororganisationen wie die verbotene PKK unterstütze, müsse wie auch in anderen Ländern mit einer Strafverfolgung rechnen. »Nicht deutsche Urlauber, nicht Regierungsgegner, sondern solche, die aufgrund von Straftaten gesucht werden, sind betroffen.«

Der Deutsche Reiseverband (DRV) reagierte zurückhaltend auf die Äußerungen aus der Türkei. DRV-Sprecher Torsten Schäfer verwies am Mittwoch auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die »jeder Urlauber nachlesen sollte«. In diese Hinweise sei schon vor fast zwei Jahren der Ratschlag aufgenommen worden, Demonstrationen zu meiden und dass »man vorsichtig sein sollte mit Äußerungen«, sagte Schäfer am Rande der Reisemesse ITB in Berlin der Deutschen Presse-Agentur.

Es sei bekannt, dass die türkische Regierung schon vor einiger Zeit angekündigt habe, dass sie auch die sozialen Medien überprüft. »Wir beurteilen nicht die politische Lage«, sagte Schäfer. Wer sich an den Reise- und Sicherheitshinweisen orientiert, bei dem sollte einem Urlaub nichts im Wege stehen. »Jeder sollte die Entscheidung für sich selbst überprüfen und danach handeln«, erklärte der DRV-Sprecher.

In seinen Reise- und Sicherheitshinweisen schreibt das Auswärtige Amt unter anderem, dass in der Türkei »weiterhin von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen« sei. Die Behörden beriefen sich dabei auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind, »aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten «Gülen-Bewegung», die nur in der Türkei unter der Bezeichnung «FETÖ» als terroristische Vereinigung eingestuft ist«. Auch geringfügige Berührungspunkte mit dieser Bewegung, die Betroffenen nicht bewusst seien oder von Anderen über sie behauptet würden, »können für eine Festnahme ausreichen«.

Das Auswärtige Amt verweist in seinen Hinweisen außerdem darauf, dass »öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten« verboten seien. Darunter fielen auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in sozialen Medien. (dpa)