Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verzichtet möglicherweise doch auf das Vorhaben, an sicherheitsrelevanten Orten eine Software zur automatischen Gesichtserkennung zuzulassen.
Im Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ministerien ging, ist davon nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur jedenfalls nicht mehr die Rede.
In einer älteren Fassung, die der dpa vorliegt, hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten »automatisch mit biometrischen Daten abgleichen«, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, »soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind«. Dieser Passus zum Datenabgleich wurde nun gestrichen.
Seehofer begründete dies mit bestehenden Unklarheiten. »Im Moment habe ich einige Fragen, auch ich persönlich«, sagte er am Freitag am Rande eines EU-Ministertreffens in Zagreb. »Die möchte ich abklären und dann werden wir im parlamentarischen Raum entscheiden, wie wir damit weiter umgehen.«
Eine grundsätzliche Abkehr von der automatisierten Gesichtserkennung soll das aber nicht sein. »Hier hat kein Umdenken des Ministers stattgefunden«, versicherte ein Seehofer-Sprecher. Das Innenministerium sei nach wie vor der Ansicht, dass die Gesichtserkennung einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Bundespolizei leiste. Es gebe aber noch juristische Fragen sowie Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz.
Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), will am Einsatz der Gesichtserkennung festhalten. Schließlich gehe es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um »die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen«, sagte Middelberg. Die Bundespolizei wollte sich zu dem Vorgang hingegen nicht äußern. »Wir können das nicht kommentieren«, sagte eine Sprecherin in Potsdam auf Anfrage.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte diese Woche vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung »einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste«, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. So stieß Seehofers Entscheidung, den umstrittenen Passus zu streichen, auch bei der SPD-Fraktion im Bundestag auf Zustimmung. Die zuvor geplante Regelung hätte rechtlich Tür und Tor zum Einstieg in den Überwachungsstaat geöffnet, sagte die innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, Ute Vogt.
Die Grünen wollen derartige Maßnahmen sogar gesetzlich verbieten. »Die Technik stellt die relative Anonymität öffentlicher Räume grundsätzlich infrage«, warnte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae ergänzte: »Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit. Vielmehr würden die Bürgerrechte so weiter unverhältnismäßig eingeschränkt.«
Vergangenes Wochenende war durch einen Bericht der »New York Times« bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet. Aus dem Innenministerium hieß es am Freitag, auch die öffentliche Debatte um derartige Datenbanken sei in Seehofers Entscheidung eingeflossen - wenn auch nicht als einziger Grund.