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Rufe nach mehr Reiseerleichterungen für internationale Paare

Die Corona-Krise erschwert vieles - auch das Wiedersehen mit Freunden und Verwandten. Auch für unverheiratete Paare, die in unterschiedlichen Ländern leben, sind die Hürden hoch.

Paare in der Corona-Krise
Aus der Opposition kommen immer mehr Forderungen nach einer erleichterten Einreise für Paare aus unterschiedlichen Ländern. Foto: Nicolas Armer/dpa
Aus der Opposition kommen immer mehr Forderungen nach einer erleichterten Einreise für Paare aus unterschiedlichen Ländern. Foto: Nicolas Armer/dpa

BERLIN. Grüne und FDP im Bundestag fordern von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) weitere Einreiseerleichterungen für unverheiratete Paare in der Corona-Krise.

Die Grünen-Abgeordnete Franziska Brantner warf Seehofer vor, er erschwere »mit seinen bürokratischen Hürden unnötig das Wiedersehen Tausender unverheirateter Paare«. Konstantin Kuhle von der FDP nannte die deutschen Regelungen »borniert und weltfremd«. »Viele binationale unverheiratete Paare haben sich seit Monaten nicht gesehen und können in Corona-Zeiten nicht füreinander da sein.« Das Bundesinnenministerium wies die Kritik zurück.

Konkret geht es um die Lage von unverheirateten Paaren, bei denen ein Partner - der keine deutsche Staatsbürgerschaft hat - in einem Nicht-EU-Staat wohnt, der andere in Deutschland. Für die allermeisten Staaten weltweit gelten in der Pandemie Einreisebeschränkungen. Ausgenommen sind die anderen 26 EU-Staaten, Großbritannien, Liechtenstein, die Schweiz, Norwegen und Island sowie einige wenige andere Länder. Ansonsten dürfen in der Regel nur enge Verwandte, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner kommen, vorausgesetzt sie erfüllen die sonstigen Einreisebedingungen, haben also etwa ein Visum.

Um auch unverheirateten Partnern die Einreise zu erleichtern, hatte Deutschland die Regeln zum 10. August gelockert. Wer kommen will, muss unter anderem nachweisen, dass er den Partner bereits mindestens einmal in Deutschland getroffen hat oder einen gemeinsamen Wohnsitz mit ihm im Ausland hatte.

Das ließe sich einfacher regeln, erklärte Brantner. »Die Bundesregierung muss sich jetzt als Ratspräsidentin für eine praktikable Lösung wie eine einfache eidesstattliche Erklärung nach dem Modell Dänemarks einsetzen.«

Dänemark verlangt von Lebenspartnern eine offizielle Erklärung: Dort kann man vor der Einreise versichern, dass man sich seit mindestens drei Monaten in einer festen Beziehung befindet, die nicht nur auf schriftlichem oder telefonischem Kontakt, sondern auch auf persönlichen Treffen basiert. Wer falsche Angaben macht, macht sich strafbar. Darüber hinaus können Menschen mit Wohnsitz in Deutschland - im Gegensatz zu dem Großteil der weiteren Europäer - seit einiger Zeit wieder einschränkungsfrei nach Dänemark einreisen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium Stephan Mayer (CSU) betonte jüngst in einem Brief an Kuhle und Brantner, Deutschland setze sich als aktuelle EU-Ratspräsidentschaft für eine einheitliche europäische Regelung ein. Voraussetzung für eine Diskussion unter den EU-Staaten sei aber, dass die EU-Kommission Hinweise zur Anwendung der aktuellen Reiseregeln vorlege.

Darauf verwies auch eine Sprecherin des Ministeriums. Auf Anfrage betonte sie, dass bisher nur eine Minderheit der EU-Staaten Ausnahmen eingeführt habe. Zudem verzichteten diese Länder »zwar überwiegend auf das Erfordernis eines vorherigen Treffens in ihrem Staat oder gemeinsamen Wohnsitzes«. Anders als Deutschland forderten sie jedoch den Nachweis, dass die Beziehung bereits eine bestimmte Zeit vor den Corona-Beschränkungen bestanden habe. Auch seien mehrere Länder gegen Ausnahmen für unverheiratete Paare.

Die EU-Kommission habe auf Aufforderung der deutschen Ratspräsidentschaft »Anwendungshinweise zu den bestehenden Einreisekategorien« angekündigt, aber noch nicht finalisiert. Der Vorwurf, das Innenministerium tue nichts, sei insofern falsch.

Die Brüsseler Behörde bestätigte auf Anfrage, an detaillierten Leitlinien zu arbeiten. Zugleich betonte sie, dass es den EU-Staaten schon jetzt freistehe, Ausnahmen zuzulassen. Derzeit mache etwa die Hälfte der EU-Staaten von dieser Ausnahme Gebrauch. Zudem gebe es bereits Leitlinien für den Umgang mit unverheirateten Paaren. Man unterstütze die deutsche EU-Ratspräsidentschaft jedoch bei der Koordination auf EU-Ebene. (dpa)