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Ruf für Einschränkung bei Pensionsansprüchen von Ministern

Berlin (dpa) - Die Linken im Bundestag haben sich einem Medienbericht zufolge für die Streichung einer Ausnahmeregelung ausgesprochen, die Bundesministern unter bestimmten Bedingungen bereits nach zwei Jahren Pensionsanspruch gewährt.

Bundeskabinett
Das Bundeskabinett in Schloss Meseberg: Unter bestimmten Bedingungen haben Bundesminister bereits nach zwei Jahren Pensionsansprüche. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Das Bundeskabinett in Schloss Meseberg: Unter bestimmten Bedingungen haben Bundesminister bereits nach zwei Jahren Pensionsansprüche. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

»Volle Ansprüche nach halber Arbeit? Das ist sehr fragwürdig«, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch der »Süddeutschen Zeitung«.

Im Bundesministergesetz heißt es: »Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat.« Zur Beendigung des Amtsverhältnisses heißt es dann unter anderem, »im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren«.

Zerbricht die große Koalition vor Ende der Legislaturperiode, könnten einzelne Bundesminister wie Franziska Giffey, Hubertus Heil (beide SPD) oder Anja Karliczek (CDU) von der Ausnahmeregelung profitieren. Sie gehören zu jenen Kabinettsmitgliedern, die vor ihrer Ernennung im März 2018 keine anrechenbaren Zeiten für das Ruhegehalt erworben haben. Um den Anspruch darauf zu erhalten, müssten sie also bis März 2020 im Amt bleiben.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums verdienen die Minister monatlich 15.065,92 Euro plus Ortszuschlag, der sich nach den persönlichen Familienverhältnissen bestimmt. Das Ruhegehalt beträgt 27,74 Prozent der Ministerbezüge. »Mehr als 4000 Euro, ohne Beiträge geleistet zu haben«, sagte Bartsch der »SZ«, das stehe »in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner«.

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr bezeichnete die Ausnahmeregelung in der Zeitung hingegen als grundsätzlich sinnvoll, »sonst würden Bundesminister, die beispielsweise nur dreieinhalb Jahre im Amt waren, gar keine Altersvorsorgeansprüche bekommen - das wäre nicht fair«. Jeder Minister habe »einen anstrengenden, verantwortungsvollen Job, der entsprechend gewürdigt werden sollte«. Aber es dürfe keine Bevorzugung geben. Wer weniger als vier Jahre im Amt war, sollte deshalb auch nicht mehr »die vollen 27,74 Prozent« erwerben können. Wie bei jedem normalen Arbeitnehmer müsse »der Anspruch im Verhältnis zur Dienstzeit stehen«.

Bundesministergesetz

Bund der Steuerzahler zu Gehältern von Bundesministern

Drucksache 19/11757 zu Ministergehälter