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Prozess um Spionage bei der Bundeswehr

Ein Übersetzer soll bei der Bundeswehr für einen iranischen Nachrichtendienst spioniert haben. Nun steht er vor Gericht. Der Vorwurf: Landesverrat in einem besonders schweren Fall.

Prozess gegen mutmaßlichen Spion
Der 51-jährige Deutsch-Afghane sitzt im Saal des Oberlandesgerichts Koblenz neben seinem Anwalt Ulrich Sommer (l). Foto: Thomas Frey/dpa
Der 51-jährige Deutsch-Afghane sitzt im Saal des Oberlandesgerichts Koblenz neben seinem Anwalt Ulrich Sommer (l). Foto: Thomas Frey/dpa

Koblenz (dpa) - Der mutmaßliche Spion kommt in Handschellen in den Gerichtssaal. Seine mitangeklagte Frau schützt sich mit einer dunklen Sonnenbrille, einer Pudelmütze und Aktenmappen vor den Kameras. Hinter einer Glaswand sitzen die Zuschauer.

Nicht lange: In dem Koblenzer Prozess wegen mutmaßlicher Spionage bei der Bundeswehr für einen iranischen Nachrichtendienst werden sie noch vor Verlesung der Anklagen ausgesperrt. »Die Öffentlichkeit wird bis auf weiteres wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen«, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Bergmann des Oberlandesgerichts (OLG) am Montag.

Wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall ist ein einstiger Übersetzer und landeskundlicher Berater der Bundeswehr angeklagt. Er hat in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun in der Eifel gearbeitet. Hier ist unter anderem eine »Auswertezentrale Elektronische Kampfführung« beheimatet. Außerdem soll der 51-jährige Deutsch-Afghane in 18 Fällen Dienstgeheimnisse verletzt haben.

Die Anklage legt dem früheren Zivilangestellten zur Last, unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung für insgesamt mehr als 60 000 Euro Honorar militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben. Laut Bundesanwalt Ullrich Schultheis geht es um »brisante Informationen«. Der Angeklagte sitzt in Koblenz in Untersuchungshaft. Bereits vor einem Jahr ist er im Rheinland festgenommen worden.

Angeklagt wegen Beihilfe ist auch seine Ehefrau. Bei ihr geht es laut Schultheis »um kleine organisatorische Dinge«. Die 40-jährige Deutsch-Afghanin befindet sich auf freiem Fuß. Sie wohnt - wie zuvor auch ihr Ehemann - in Bonn. Beide sind in der afghanischen Hauptstadt Kabul geboren, beide haben sich, so der Wahlverteidiger des Mannes, Ulrich Sommer, vorerst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sommer sagt, er habe »keine direkten Beweise« für die Anklagepunkte gefunden.

Später dürfen Zuschauer und Medien am Montag in den Gerichtssaal mit der hohen Holzkassettendecke zurückkehren. Allerdings werden in dem Prozess immer wieder Phasen hinter verschlossenen Türen erwartet. OLG-Sprecherin Petra Zimmermann spricht von der zweithöchsten von vier Geheimhaltungsstufen. Solche Prozesse seien sehr selten.

Die Akten von Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung sind in großen silbernen Metallkisten verschlossen. Verteidiger Sommer sagt, er halte viel von Öffentlichkeit und Transparenz. Er glaube nicht, dass hier ohne Geheimhaltung »die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form gefährdet wäre«.

Landesverrat in einem besonders schweren Fall kann nach Auskunft von OLG-Sprecherin Zimmermann mit fünf Jahren Haft bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Gericht hat vorerst 16 Verhandlungstage bis zum 31. März terminiert. Laut Zimmermann sind 23 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Eines weiß sie jetzt schon: Zumindest der Tenor des Urteils müsse öffentlich sein.

Verfassungsschützern gilt der Iran - wie Russland und China, teils auch die Türkei - als ein Hauptakteur von Spionageaktivitäten gegen Deutschland. Die iranischen Nachrichtendienste suchten auch im Bereich Militär »ständig nach geeigneten menschlichen Quellen, um den Informationsbedarf des iranischen Regimes abdecken zu können«, heißt es in einer Information des Bundesamts für Verfassungsschutz.