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Patientenschützer für Anspruch auf Platz zur Kurzzeitpflege

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden daheim betreut. Wenn doch einmal ein kurzer Heimaufenthalt erforderlich ist, sind die Kapazitäten dafür aber rar. Was tun, um die Lage zu verbessern?

Patientenschützer für Anspruch auf Platz zur Kurzzeitpflege
Nicht einmal jedes zehnte Heim biete überhaupt noch Kurzzeitpflege an. Foto: Oliver Berg/dpa
Nicht einmal jedes zehnte Heim biete überhaupt noch Kurzzeitpflege an. Foto: Oliver Berg/dpa

Berlin (dpa) - Zu Hause lebende Pflegebedürftige brauchen aus Sicht von Patientenschützern mehr Sicherheit, auch vorübergehend in einem Heim versorgt werden zu können. »So wie bei Kita-Plätzen braucht es endlich den Rechtsanspruch auf einen Kurzzeitpflege-Platz.«

Das sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. »Es wird immer schwerer, eine solche Unterstützung zu finden. Seit Jahren fahren die Einrichtungen die Angebote zurück.« Dabei steige der Bedarf an Kurzzeitpflege weiter.

Allein 60 Prozent der Plätze würden von Patienten belegt, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht direkt nach Hause entlassen werden könnten, erläuterte Brysch. Aber auch daheim versorgte Menschen bräuchten immer öfter eine Kurzzeitpflege, denn pflegende Angehörige sollten auch entlastet werden. Plätze seien aber Mangelware. Rund 2,6 Millionen ambulant versorgte Pflegebedürftige und zahlreiche Krankenhauspatienten konkurrierten um noch 41.700 Plätze. Davon würden weniger als 10.000 Plätze nur für diesen Zweck vorgehalten.

Nicht einmal jedes zehnte Heim biete überhaupt noch Kurzzeitpflege an, sagte Brysch. »Schließlich ist es für die meisten schlichtweg nicht lukrativ, solche Plätze vorzuhalten.« Der Aufwand sei durch häufig wechselnde Bewohner mit oftmals hohem Pflegebedarf deutlich größer als für einen Dauerpflegeplatz.

»Es gilt, diese Entwicklung umgehend zu stoppen und umzukehren«, forderte der Patientenschützer. Es dürfen keine Heimneubauten mehr genehmigt werden, die nicht mindestens zehn Prozent der Plätze nur für Kurzzeitpflege vorhalten. »Dafür müssen sowohl der Bund als auch die Länder bei den Investitionen in die finanzielle Verantwortung gezogen werden.« So könnten auch bestehende Einrichtungen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren in die Lage versetzt werden, zehn Prozent der Betten für die Kurzzeitpflege zu garantieren.

Auch der Bundestag berät gerade über eine bessere Kurzzeitpflege. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben eine Initiative eingebracht. Sie zielt darauf, dass Länder, Kommunen, Einrichtungen und Pflegekassen ihrem Auftrag zum Ausbau der Versorgungsstruktur auch nachkommen können. Gestärkt werden soll dafür auch eine »wirtschaftlich tragfähige Vergütung«. Auch die FDP hat Vorschläge vorgelegt. Darüber berät zunächst der Gesundheitsausschuss.