Drei junge Männer in Arbeitskluft posieren mit einer IS-typischen Geste am Rollfeld des größten Flughafens von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf: Mitten in der Sommerferienzeit sorgen diese Bilder aus sozialen Medien für Aufregung. Nach Angaben der Bundespolizei sind sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen worden.
Die »Bild«-Zeitung berichtete über den Vorfall. Ein Bild aus sozialen Medien zeigt, wie drei Männer in Arbeitskluft am Rollfeld stehen und ihre Zeigefinger symbolisch nach oben strecken - eine Geste, die für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) typisch ist.
Die Bundespolizei hat nach eigenen Angaben am Donnerstag Kenntnis von einem Video bekommen und nach einer sofortigen Auswertung den Ort dem Flughafen Düsseldorf zugeordnet. Anhand des Bildmaterials seien alle drei Personen identifiziert worden, teilte die Bundespolizei am Freitag mit. Da auf Grund des auf den Videos zu sehenden Verhaltens ein islamistischer Bezug nicht ausgeschlossen werden könne, seien sofort die Flughafenausweise gesperrt worden. Damit sei sichergestellt, dass ein Zutritt zu Sicherheitsbereichen des Flughafens ausgeschlossen sei. Es sei ebenfalls überprüft worden, dass die Personen derzeit keinen Dienst auf dem Flughafen versehen. Der Fall sei dann an die Düsseldorfer Polizei übergeben worden.
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt keine Ermittlungen
Ein Polizeisprecher sagte, man sei am Donnerstag zu den Adressen der Männer gefahren. Bei zwei von ihnen habe man eine Gefährderansprache gehalten, der dritte sei im Urlaub gewesen. »Den haben wir weiter im Fokus - wenn er zurück ist, werden wir auch bei ihm eine Gefährderansprache durchführen.« Gefährderansprachen führt die Polizei durch, wenn sie Hinweise auf eine möglicherweise anstehende Straftat bekommt. Sie wird zum Beispiel bei Extremisten und Hooligans vorstellig. Damit wollen die Beamten signalisieren, dass man die Person auf dem Schirm habe und dass sie die Gedanken, die sie möglicherweise hat, bloß nicht in die Tat umsetzen solle.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt nach Angaben eines Sprechers keine Ermittlungen in dem Fall. Das Zeigen des erhobenen Zeigefingers erfülle keinen Straftatbestand.
Die Bundespolizei wies darauf hin, dass Personal vor einer Tätigkeit im Flughafen-Sicherheitsbereich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werde. Zuständig seien die Landesluftsicherheitsbehörden, die dafür etwa Anfragen an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden stellten, um dort vorliegende Erkenntnisse berücksichtigen zu können. »Erst nach positivem Überprüfungsergebnis wird ein Flughafenausweis ausgestellt, welcher den Zutritt in den Sicherheitsbereich ermöglicht«, so ein Sprecher. Mit der Überprüfung könnten bereits vor Arbeitsaufnahme mögliche Sicherheitsbedenken erkannt werden. Bei der Bundespolizei lagen den Angaben nach zu den betreffenden Personen keine polizeilichen Erkenntnisse vor.
»Die Behörden haben umgehend reagiert und da gab es auch keinen Toleranzspielraum«, sagte der Vize-Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, der dpa. Er fügte hinzu: »Selbstverständlich führt das zu Magenschmerzen bei den Reisenden, aber die deutschen Flughäfen sind sicher.« Vor dem Hintergrund einer wachsenden extremistische Bedrohungslage müsse man stetig wachsam bleiben. Die Sicherheitsverfahren müssten stetig betrachtet und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Das gelte auch für die Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Die Flughafen Düsseldorf GmbH erklärte, die betroffenen Personen seien keine Mitarbeiter der GmbH, sondern Beschäftigte eines am Flughafen tätigen Dienstleisters.
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