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Minister einig gegen Internet-Hass, nicht beim Schwarzfahren

Von Todesdrohungen im Netz über Kindesmissbrauch bis zur Ausbeutung geflüchteter Frauen: Die Liste der Themen beim Frühjahrstreffen der Justizminister von Bund und Ländern war lang. Dennoch herrscht viel Einigkeit.

Justizministerkonferenz
Zum Abschluss der Justizministerkonferenz geben Georg Eisenreich (Bayern, l) und Peter Biesenbach (NRW) eine Pressekonferenz. Foto: Stefan Puchner
Zum Abschluss der Justizministerkonferenz geben Georg Eisenreich (Bayern, l) und Peter Biesenbach (NRW) eine Pressekonferenz.
Foto: Stefan Puchner

Schärfere Regeln für Betreiber sozialer Netzwerke, Strafen bei fahrlässigem Umgang mit Missbrauch und ein neues Namensrecht: 39 Themen haben die Justizminister von Bund und Ländern in Schwangau im Allgäu besprochen.

Bei 29 Anträgen fanden sie eine gemeinsame Linie unter den Ländern. Nur drei Anträge seien abgelehnt worden, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), nach dem Ende des Frühjahrstreffens. Bei manchen Themen gingen die Ansichten aber weit auseinander. Ein Überblick:

Hass im Netz: Die Justizminister der Länder wollen Betreiber großer sozialer Netzwerke bestrafen, wenn diese Hassbeiträge nicht zeitnah löschen. Der Bund solle prüfen, inwieweit dies rechtlich möglich ist. Es gehe um strafbare Inhalte, die den Unternehmen zum Beispiel durch Beschwerden bekannt sind, aber trotzdem nicht rasch gelöscht werden. Bisher liege der Fokus des Strafrechts auf den Verfassern, die Betreiber der Netzwerke müssten höchstens Bußgelder zahlen.

»Das zahlen die alles aus der Portokasse«, sagte Eisenreich. Es sei nicht in Ordnung, dass die Unternehmen von den Gewinnen profitierten und die Probleme Demokratie und Rechtsstaat überließen.

Auf die Forderung nach einer bundesweiten Meldestelle für Hasskommentare, wie von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) vorgeschlagen, konnten sich die Länderminister dagegen nicht einigen. Stattdessen sollen vorhandene Angebote der Länder verbessert und in einem leicht auffindbaren Online-Portal aufgelistet werden. Der bayerische Justizminister kündigte an, in etwa zwei Wochen ein Angebot für die Menschen im Freistaat vorzustellen. Dafür wolle man die baden-württembergische Meldestelle »Respect!« mitnutzen.

Schwarzfahren: Berlin und Bremen hatten einen Antrag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein eingereicht. Eine Mehrheit fand sich bei der Justizministerkonferenz dafür nicht - obwohl eine Initiative zuvor mehr als 100.000 Unterschriften dafür an die Länderminister überreicht hatte. Bisher drohen Schwarzfahrern neben Geldstrafen auch Haftstrafen bis zu einem Jahr.

Das Thema sei »juristisch nicht zu lösen«, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Stattdessen müsse armen und suchtkranken Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein besonders häufig ins Gefängnis müssten, »auf sozialer und Betreuungsseite« geholfen werden. Man sei sich aber unter den Ländern einig, dass es bei dem Thema »Beratungsbedarf« gebe. Daher sollen sich nun die Amtschefs der Ministerien damit beschäftigen.

Menschenhandel: Im Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung fordern die Justizminister vom Bund neue Regeln im Strafrecht. Hier seien klarere Formulierungen und die Schließung von Schutzlücken nötig. Zwar seien die Vorschriften erst vor sechs Jahren reformiert worden, die neuen Regeln seien aber hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Nötig sei eine »Neuausrichtung des gesamten Regelungsbereichs«.

Bayern hatte zusammen mit Niedersachsen unter anderem gefordert, Ermittlern auch in Fällen von Zuhälterei die Überwachung der Kommunikation von Verdächtigen zu erlauben. Zudem sollten Täter auch dann bestraft werden können, wenn sie eine Lage ausnutzen, in der dem Opfer bei Widerstand »ein empfindliches Übel droht«.

Umgang mit Missbrauch: Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen sollen nach dem Willen der Länder-Justizminister bestraft werden können, wenn sie durch fahrlässigen Umgang mit Missbrauchsfällen weitere Taten ermöglichen. Der Bund solle dafür eine Verschärfung des Strafrechts prüfen. »Es geht uns um den Schutz der Kinder«, sagte Bayerns Ressortchef Eisenreich. Bisher seien Strafen für Aufsichtspersonen nur möglich, wenn diese absichtlich durch Handeln oder Untätigkeit den sexuellen Missbrauch von Kindern fördern. Das sei aber oft schwer nachweisbar.

Anlass für den Vorstoß von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren Fälle, in denen katholische Geistliche nach Missbrauchstaten weiter in der Seelsorge arbeiten durften. Die Verschärfung des Strafrechts soll »bei groben Pflichtverletzungen« von Aufsichtspersonen gelten, die weiteren Missbrauch ermöglichen.

Namensrecht: Das deutsche Namensrecht soll nach dem Willen der Konferenz reformiert werden. Das vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägte Regelwerk sei »wenig flexibel, kompliziert und in manchen Bereichen auch in sich widersprüchlich«. Ein modernes Namensrecht müsse dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, Vielfalt bei Lebensläufen von Familien und Belangen nationaler Minderheiten Rechnung tragen.

Digitale Vorsorgedokumente: Die Ministerrunde will Vorsorgedokumente wie Patientenverfügungen für Ärzte und Gerichte digital zugänglich machen. Es gehe darum, dass der Wille eines Patienten den behandelnden Arzt über das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) so schnell wie möglich erreicht. Voraussetzung sei das Einverständnis der Person, die die Dokumente ausgestellt hat. Mit Patientenverfügungen können Menschen festlegen, welchen Behandlungen sie zustimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern können.

Pflichtversicherung gegen Unwetterschäden: Eine Pflichtversicherung gegen sogenannte Elementarschäden, zum Beispiel durch Starkregen oder Erdrutsche, ist nach Einschätzung der Justizminister rechtlich möglich. Eine solche Pflicht für private Eigentümer von Wohnhäusern sei »verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen«, heißt es im Beschluss der Konferenz. Es müssten aber »substanzielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden«.

2017 hatte eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz noch »durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken« gegen eine solche Pflichtversicherung angeführt. Nach einer erneuten Prüfung kam die Länder-Arbeitsgruppe aber nun zu einem etwas anderen Schluss.

© dpa-infocom, dpa:220602-99-525162/2